Magen David Adom (Roter Davidstern) und Palästinensischer Roter Halbmond haben in Genf eine durch die Schweiz vermittelte Übereinkunft unterzeichnet

Bern, 29.11.2005 - In Genf haben Magen David Adom (Roter Davidstern) und der Palästinensische Rote Halbmond am 28. November 2005 eine Übereinkunft unterzeichnet, die unter Vermittlung der Schweiz zustande kam. Die Übereinkunft ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Anerkennung eines zusätzlichen Emblems der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Die feierliche Unterzeichnung fand unter der Schirmherrschaft und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, der Vorsteherin des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten (EDA), statt.

Sie sei zuversichtlich, dass die Übereinkunft zwischen den beiden nationalen Hilfsgesellschaften den Weg für die Anerkennung eines zusätzlichen Emblems der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung freimache, sagte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei der feierlichen Unterzeichnung. In ihrer Eigenschaft als Depositärstaat der Genfer Konventionen hat die Schweiz für den 5. und 6. Dezember 2005 in Genf eine diplomatische Konferenz einberufen, an der die 192 Vertragsstaaten ein Drittes Zusatzprotokoll verabschieden sollen.

Die EDA-Vorsteherin verwies auf den Mut und die Weisheit, welche die Verantwortlichen der beiden nationalen Hilfsgesellschaften an den Tag gelegt haben. Sie hoffe deshalb sehr, dass beide Hilfsgesellschaften möglichst bald als vollwertige Mitglieder zur Rotkreuz- und Rothalbmond Bewegung stossen werden.  Das von Magen David Adom (Roter Davidstern) und dem Palästinensischen Roten Halbmond unterzeichnete Abkommen sei beispielhaft und habe rein humanitären Charakter. Auch leiste es, so Bundesrätin Calmy-Rey, eine kleinen Beitrag zum Friedensprozess im Nahen Osten.

In einem Memorandum of Understanding haben Magen David Adom und der Palästinensische Rote Halbmond ihre jeweiligen Einsatzgebiete und Zuständigkeiten vereinbart. In den Operational Arrangements regeln die beiden Hilfsgesellschaften konkrete Aspekte ihrer Zusammenarbeit. Auf Gesuch der beiden Hilfsgesellschaften wird die Schweiz die Umsetzung dieser beiden Dokumente begleiten und - unterstützt von der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung - ein enstprechendes Monitoring sicherstellen.


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