Untersuchung von Unfällen im öffentlichen Verkehr neu organisiert

Bern, 29.06.2000 - Der Bundesrat will Unfälle bei Eisenbahnen, Seilbahnen, Trams und Schiffen ab 1. Oktober von einer unabhängigen Instanz untersuchen lassen. Er hat dazu eine Verordnung verabschiedet, welche die bewährte Struktur im Bereich Luftfahrt (Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU) auch für den öffentlichen Verkehr übernimmt. Die neue Unfalluntersuchungsstelle wird aus dem Bundesamt für Verkehr (BAV) herausgelöst und administrativ dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstellt. Die Reorganisation wurde nötig, weil das BAV als Folge der Bahnreform mehr Kontrollaufgaben gegenüber den Transportunternehmen übernehmen musste.

Die Unfalluntersuchungsstelle UUS untersucht Unfälle, schwere Vorfälle, angedrohte, vermutete und ausgeführte Sabotagen zuhanden der Gerichts- und Verwaltungsbehörden.

Eine Folge der neuen Kompetenzordnung

Das BAV ist zuständig für den Erlass von Fahrdienstvorschriften, Sicherheitsnormen usw. und sorgt dafür, dass diese von den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs umgesetzt werden. Werden bei Unfällen Vorschriften verletzt, darf jedoch nicht die Aufsichtsbehörde ihre eigene Arbeit überprüfen. Dies ist in Zukunft Sache der UUS.

Die bei der Untersuchung durch die neugeschaffene Stelle gewonnenen Erkenntnisse sollen dem BAV helfen, die Sicherheitsvorgaben weiterzuentwickeln und auf diese Weise Unfälle zu vermeiden. Das BAV und die Unfalluntersuchungsstelle führen eine gemeinsame Meldestelle, bei welcher Betriebsstörungen und Unfälle gemeldet werden müssen. Meldepflichtig sind Unfälle, schwere Vorfälle oder eine angedrohte, vermutete oder ausgeführte Sabotage. Bagatellereignisse mit geringen finanziellen Auswirkungen müssen hingegen nicht gemeldet werden. Die Meldestelle leitet die Informationen über ein Ereignis sofort an die UUS und an das BAV weiter. Die Unfalluntersuchungsstelle entscheidet anschliessend, ob eine Unfalluntersuchung eingeleitet werden muss, sie bestimmt die Personen, die die Untersuchung leiten sollen, und zieht bei Bedarf externe Sachverständige bei.

Die neue Stelle ist nach dem Vorbild des bereits bestehenden Büros für Flugunfalluntersuchungen konzipiert worden. Da diese Stellen beide administrativ dem Generalsekretariat des UVEK angegliedert sind, können Synergien genutzt werden, z.B. bei der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten oder der gegenseitigen Unterstützung bei grossen Unfallereignissen. Diese neue Verordnung über die Meldung und die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (Unfalluntersuchungsverordnung, VUU) ersetzt die alte Verordnung aus dem Jahre 1925 zum Meldewesen bei Unfällen im Bahn- und Schiffsbetriebe.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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