Schweiz übernimmt Betriebsregeln der EU für Fluggesellschaften

Bern, 30.09.2008 - Auf 1. Oktober übernimmt die Schweiz die EU-Regelungen für den kommerziellen Betrieb von Fluggesellschaften. Diese Regeln entsprechen weitgehend den bisher geltenden Regelungen.

Die EU löst bei der Regelung im gewerbsmässigen Betrieb von Flugzeugen die Joint Aviation Authorities (JAA) ab. Die JAA ist ein Zusammenschluss von 40 europäischen Staaten mit dem Ziel, die Vorschriften in der Luftfahrt zu vereinheitlichen. Nach der Regelung der technischen Belange, zuständig ist hier die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), folgen nun die operationellen Bereiche für Flugzeuge. Die Übernahme der EU-Regelungen (EU-OPS) durch die Schweiz stützt sich auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen.

Die ab 1. Oktober geltenden so genannten EU-OPS-Regeln sind über weite Strecken identisch mit den bereits heute in der Schweiz angewandten JAR-OPS-Vorschriften. Nicht in JAR OPS enthalten waren die Dienstzeiten des fliegenden Personals, die national geregelt wurden. EU-OPS dagegen weist neu auch Regelungen für die Dienst- und Ruhezeiten auf. Wie bisher bleibt die maximale jährliche Arbeitszeit auf 2000 Stunden beschränkt und die jährliche Gesamtzeit im Cockpit darf 900 Stunden nicht  überschreiten. In wenigen Spezialbereichen können die Länder eigene Bestimmungen weiterführen. Mit der Verordnung des UVEK macht die Schweiz von dieser Möglichkeit Gebrauch. Beispielsweise wird festgelegt, welche Vorschriften gelten, wenn zwischen zwei Einsätzen eine längere Pause liegt (so genannte Split Duty) oder wie zu verfahren ist, wenn sich die Besatzung während des Fluges erholen kann (so genannte vergrösserte/augmented crew).


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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