Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Bern, 26.09.2008 - Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 an die Wirtschaftsentwicklung angepasst. Sie werden um 3,2% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Gleichzeitig werden auch die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angepasst, die u.a. der Festlegung des koordinierten Lohnes dienen. Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die Erwerbsersatz- und die Mutterschaftsentschädigung angepasst.

Die minimale Altersrente steigt von 1’105 auf 1’140 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’210 auf 2’280 Franken. Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt neu 18’720 Franken (18’140) pro Jahr für Alleinstehende, 28’080 Franken (27’210) für Ehepaare und 9’780 Franken (9’480) für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

Höhe der Beiträge ab 1. Januar 2009

Der Bundesrat hat auch die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber angepasst. Die untere Grenze der Beitragsskala beträgt neu 9'200 Franken (8’900), die obere Grenze 54’800 Franken (53'100). Bei unveränderten Beitragssätzen erhöht sich der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 445 auf 460 Franken jährlich, der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV von 740 auf 764 Franken und jener der freiwilligen IV von 124 auf 128 Franken.

Kosten der Anpassung

Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 1319 Millionen Franken (1106 Millionen für die AHV und 213 Millionen für die IV), wovon 297 Millionen zu Lasten des Bundes gehen. Der Bund beteiligt sich zu 19,55 % an den Ausgaben der AHV und zu 37,7 % an jenen der IV. Seit dem Inkrafttreten der Neuordnung des Finanzausgleichs am 1. Januar 2008 leisten die Kantone keinen Finanzierungsanteil mehr an die individuellen Leistungen der AHV und IV (Renten und AHV/IV-Hilflosenentschädigungen). Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von 2 Millionen Franken zu Lasten des Bundes, während sich die Ausgaben der Kantone kaum verändern.

Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Da die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 um 3,2 % angepasst werden, wird der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge der wirtschaftlichen Entwicklung folgend von 23'205 auf 23'940 Franken erhöht. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge (Mindestjahreslohn) steigt auf 20’520 Franken (19'890). Die Grenzbeträge dienen im Wesentlichen dazu, die Eintrittsschwelle für die obligatorische Unterstellung unter die berufliche Vorsorge und den versicherten Lohn ("koordinierter Lohn") zu bestimmen. Um die Koordination zwischen der ersten und der zweiten Säule sicherzustellen, treten auch die Anpassungen in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird ebenfalls nach oben angepasst (6'566 Franken (6'365) respektive 32’832 Franken (31'824)).

Anpassung der Erwerbsersatz- und der Mutterschaftsentschädigung

Der Höchstbetrag der EO-Gesamtentschädigung wurde auf 245 Franken heraufgesetzt. Die letzte Erhöhung fand 1999 mit dem Inkrafttreten der 6. EO-Revision statt. Seither ist der Lohnindex um 14,4 % gestiegen. Wenn die Entwicklung des Lohnindexes seit der letzten Anpassung mindestens 12 % entspricht, werden die EO-Beträge angepasst. Die Heraufsetzung der EO-Leistungen verursacht Kosten von 77 Millionen Franken: 61 Millionen davon gehen an Dienstleistende, 16 Millionen an Bezügerinnen von Mutterschaftsentschädigungen.

Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte am 1. Januar 2007. Die Anpassung beruht einerseits auf dem Anstieg des Preisindexes um 2 % (Dez. 2006 - Dez. 2007) sowie des Lohnindexes um 1,6 % (2006 - 2007) und andererseits auf der angenommenen Entwicklung des Preis- und Lohnindexes bis 2008. Für den Preisindex wird ein Anstieg um 2 % angenommen (Dez. '07 - Dez. '08), für den Lohnindex um 1,9 % (2007 - 2008). Auf Grund der Berechnungen auf dieser Basis und mit einer Rundung des Betrages der minimalen Rente auf 5 Franken erlaubt der Mischindex eine Erhöhung der AHV/IV-Leistungen um 3,2 %.


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