Neue Grundlage für Ausbildung von Fluglotsen

Bern, 23.09.2008 - Die Ausbildung und Lizenzierung des Flugsicherungspersonals in der Schweiz wird auf eine neue Grundlage gestellt. Die Verordnung über die Ausweise für das Personal der Flugsicherung (VAPF) enthält detailliertere Anforderungen an die Ausbildung als die bisherige Verordnung und orientiert sich an europäischen Vorgaben. Das UVEK hat die VAPF genehmigt und auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt.

Mit der VAPF übernimmt die Schweiz Regelungen sowohl der Europäischen Union als auch der europäischen Flugsicherungsorganisation Eurocontrol. Die neue Verordnung enthält umfassende Vorgaben für die Ausbildung von Mitarbeitenden der Flugsicherung, deren Tätigkeit einen direkten Einfluss auf die Sicherheit des Flugverkehrs hat. Darunter fallen insbesondere die Fluglotsen, das Personal des Fluginformationsdienstes, der Verkehrsflusssteuerung und der Flugdatenverarbeitung. Ergänzend zu den Anforderungen an die Ausbildung beschreibt die VAPF auch die Verfahren, um eine Lizenz in der Flugsicherung erhalten oder um als Ausbildner sowie Prüfungsexperte tätig sein zu können. Dazu gehören unter anderem regelmässige Wiederholungskurse und medizinische Untersuchungen.

Mit der VAPF gelten für die Ausbildung von Fluglotsen künftig ähnliche europäische Standards, wie dies heute schon bei den Piloten der Fall ist. Die meisten dieser Vorgaben waren bereits in der bisherigen Verordnung über die Ausweise für das Personal der Flugsicherung enthalten, allerdings weniger detailliert als im neuen Regelwerk. Gesamthaft soll die VAPF die Qualität der Ausbildung fördern und somit zu einem hohen Sicherheitsstandard in der Schweizer Flugsicherung beitragen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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