Aktionsplan gegen Feinstaub lanciert

Bern, 16.01.2006 - Die gesundheitsschädigenden Feinstaubemissionen müssen verringert werden. Dies gilt vorrangig für den Krebs erregenden Russ. Bundesrat Moritz Leuenberger hat heute in Bern einen Aktionsplan vorgestellt, mit dem der Luftbelastung durch Feinstaub verstärkt zu Leibe gerückt werden soll. Im Zuständigkeitsbereich des UVEK können neun Massnahmen demnächst umgesetzt werden. Diese betreffen insbesondere den Dieselruss sowie den Feinstaub- und Russausstoss von Holzfeuerungen. Ergänzend dazu wird Moritz Leuenberger dem Gesamtbundesrat weitere Massnahmen unterbreiten, darunter die Einführung einer Partikelfilterpflicht für neue Diesel Personenwagen.

Die Verschmutzung der Luft durch Feinstaub ist eines der grössten Probleme für die Umwelt und die Gesundheit. Feinstaub besteht aus winzigen Partikeln, die tief in die Lunge eindringen und zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zu Lungenkrebs führen können. Jedes Jahr verursacht die Feinstaubbelastung 3700 frühzeitige Todesfälle und Gesundheitskosten von knapp 4,2 Milliarden Franken. Besonders gefährlich ist der aus Dieselmotoren und Holzfeuerungen stammende Russ, denn er ist Krebs erregend. Die höchsten Feinstaubkonzentrationen werden jeweils im Winter gemessen, wenn sich wie seit der vergangenen Woche die Schadstoffe unter der zähen Hochnebeldecke ansammeln.  
Um die Luftverschmutzung durch Feinstaub zu reduzieren und die heute regelmässig überschrittenen Grenzwerte tatsächlich einzuhalten, reicht das bestehende Dispositiv nicht mehr aus (siehe Faktenblatt 2). An sämtlichen Entstehungsorten von Feinstaub sind nachhaltige Massnahmen zu ergreifen, wobei vorrangig der Ausstoss von Russ verringert werden muss.

Bundesrat Moritz Leuenberger lanciert deshalb einen zweistufigen Aktionsplan: Massnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des UVEK liegen, werden demnächst umgesetzt. In einem zweiten Schritt wird dem Bundesrat eine Reihe von ergänzenden Vorkehrungen unterbreitet. Priorität unter den neun Sofortmassnahmen des UVEK haben die Reduktion von Dieselruss und die Verringerung der Feinstaub- und Russemissionen aus Holzfeuerungen. Der für die kommenden Jahre erwartete Vormarsch der Holzenergie darf nicht zu einer erhöhten Luftbelastung führen. Für einen Teil dieser Massnahmen sind Änderungen von Verordnungen und die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Ihre Umsetzung wird eine markante Verbesserung der Luftqualität in den Ballungsgebieten bewirken.

Reduktion der Dieselruss-Emissionen aus dem Strassenverkehr:

Erarbeitung von Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge. Für leichte Motorfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) wird ein Set von Kriterien ausgearbeitet, welches den Treibstoffverbrauch sowie die Auswirkungen dieser Fahrzeuge auf Gesundheit und Umwelt berücksichtigt (Partikel-, Kohlendioxid- und Lärmemissionen). Aufbauend auf der bestehenden Energieetikette erlauben es diese Kriterien den Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Kantonen, energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu kaufen bzw. zu fördern. Das Kriterienset gibt zudem Aufschluss darüber, ob das betreffende Fahrzeug mit einem qualitativ hoch stehenden Partikelfilter ausgestattet ist. 
Partikelreduktion bei Dieselbussen. Dieselbusse der öffentlichen Verkehrsbetriebe sollen ab 2007 mit der besten verfügbaren Technologie zur Verringerung des Feinstaubausstosses ausgestattet sein (Partikelfilter oder gleichwertige Systeme).
Engagement der Schweiz für verschärfte europäische Abgasnormen. Da die Schweiz die europäischen Abgasnormen in ihr nationales Recht überführt, wird sie sich in den zuständigen Arbeitsgruppen der UNO dafür einsetzen, dass für die Feinstaub- und Stickoxidemissionen von Personenwagen, Lastwagen und Bussen strengere Grenzwerte festgelegt werden.

Reduktion von Feinstaub- und Russemissionen von Holzfeuerungen:

Konformitätsnachweis für Holzfeuerungen. Ab 2007 soll für Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 350 Kilowatt (von Holzöfen für Privathaushalte bis zu Heizungsanlagen für ca. 35 Wohnungen) der Nachweis der Konformität mit den entsprechenden EU-Normen verpflichtend eingeführt werden.
Verschärfung der Staubgrenzwerte für automatische Holzfeuerungen. Für Heizungen mit einer Leistung über 70 Kilowatt und mit automatischer Holzzufuhr wird der Emissionsgrenzwert verschärft. Ab 2007 müssen diese Anlagen schrittweise mit Filtern ausgerüstet werden.
Initiierung von Holzwärmekraftwerken.
Anstatt eine Vielzahl kleiner Heizanlagen ohne Filtersystem zu betreiben, soll der Bau von Holzkraftwerken gefördert werden, die heute über hochwirksame Rauchgasreinigungssysteme verfügen. 
Verarbeitung von Holzabfällen zu Brennmaterial. In den Wäldern ist das offene Verbrennen von bei der Waldnutzung anfallendem Abfallholz – dem so genannten Schlagabraum – zu vermeiden. Im Rahmen der Waldpolitik soll deshalb die Zerkleinerung von Abfallholz mit Hilfe mobiler Anlagen und dessen Verarbeitung zu Brennmaterial gefördert werden. Der Schlagabraum kann auch im Wald liegen gelassen werden.  

Reduktion der Staubemissionen in Industrie und Gewerbe:

Verschärfung des Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub. Die erzielten Fortschritte in der Filtertechnologie erlauben es, den in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Grenzwert für Staubemissionen aus industriellen und gewerblichen Anlagen zu senken.

Reduktion der Feinstaubemissionen auf internationaler Ebene:

Engagement der Schweiz für verschärfte Verpflichtungen über Feinstaubemissionen. Im Dezember 2005 hat die Schweiz im Rahmen des Genfer Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung gefordert, dass in den künftigen Protokollen sämtliche Partikel erfasst werden. Damit sich die Situation in der Schweiz verbessert, müssen auch in den Nachbarländern Anstrengungen unternommen werden.
 
Weitere Massnahmen sind nötig

Allerdings kann das UVEK nicht alleine eine befriedigende Antwort auf die Luftbelastung durch Feinstaub liefern, vor allem nicht im Bereich des Dieselrusses. Deshalb wird Bundesrat Moritz Leuenberger dem Gesamtbundesrat demnächst eine Reihe weiterer Massnahmen unterbreiten. Dazu zählen unter anderem die Einführung einer Partikelfilterpflicht für neue dieselbetriebene Personenwagen bis zur Inkraftsetzung der neuen europäischen Normen sowie die Filterpflicht für neue Militärfahrzeuge und für Dienstfahrzeuge des Bundes (Lastwagen, Lieferwagen, Personenwagen). Im Bereich der finanziellen Anreize soll geprüft werden, ob die Rückvergütung der Mineralölsteuer für öffentliche Verkehrsbetriebe entsprechend den getroffenen Massnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen zu differenzieren ist und ob Lastwagen mit Partikelfiltern in die günstigste Kategorie für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe einzuordnen sind. Für Traktoren könnte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, sobald ein wirksamer und wirtschaftlicher Partikelfilter auf dem Markt verfügbar ist.


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