Höhere Bussen für Umweltsünder auf dem Rhein

Bern, 23.08.2000 - Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 6 zur Revidierten Rheinschiffahrtsakte vorzulegen. Mit dem Zusatzprotokoll wird das Bussenmaximum für Verstösse gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Rhein zwischen Basel und dem Meer stark erhöht.

Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 6 wird der Entwicklung des Sanktionsrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) Rechnung getragen. Insbesondere Zuwiderhandlungen gegen Umweltschutzvorschriften sollen, in Annäherung an die entsprechenden nationalen Normen, strenger bestraft werden können. In der geltenden Fassung der Revidierten Rheinschiffahrtsakte ist die Höchstbusse für Verstösse gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf ca. 5000 Franken beschränkt. Eine adäquate Ahndung von Verstössen ist damit kaum mehr möglich. Dies gilt nicht nur für Verstösse gegen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Rheinschifffahrt, sondern z.B. auch für Verstösse gegen die Besatzungsvorschriften. Die ZKR hat deshalb beschlossen, das Bussenmaximum mittels Zusatzprotokoll Nr. 6 auf etwa 40000 Franken (25000 Euro) zu erhöhen. Die ZKR ist eine internationale Organisation mit Sitz in Strassburg, die über die Einhaltung der Prinzipien der Revidierten Rheinschiffahrtsakte wacht und das Rheinregime weiterentwickelt (http://www.ccr-zkr.org/). Sie erlässt namentlich polizeiliche, technische und Umweltschutzvorschriften für die Schifffahrt auf dem Rhein. Das Recht der ZKR regelt Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften und deren Sanktion unabhängig vom jeweiligen Landesrecht. So wird beispielsweise der Verstoss eines schweizerischen Schiffers gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in Köln durch ein Kölner Gericht exklusiv nach den Vorschriften der ZKR beurteilt. Mitgliedstaaten der ZKR sind Deutschland, Belgien, Frankreich, die Niederlande und die Schweiz.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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