Bund trifft Vereinbarung mit Kanton Zürich und SBB über Finanzierung der Durchmesserlinie

Bern, 22.09.2008 - Die Bundesämter für Verkehr (BAV) und Raumentwicklung (ARE), der Kanton Zürich und die SBB AG haben sich auf die Finanzierung der Durchmesserlinie Zürich (DML) geeinigt. Die drei Parteien haben eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, welche den Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der SBB aus dem Jahr 2002 ersetzt.

Der Bund, die SBB und der Kanton Zürich verfolgen das gemeinsame Ziel, den öffentlichen Verkehr im Grossraum Zürich weiter zu stärken. Diese Ausbauten bringen einen Zusatznutzen für den öffentlichen Verkehr in der ganzen Schweiz. Ein wichtiger nächster Ausbauschritt ist die DML, die den unterirdischen Bahnhof Löwenstrasse, den Weinbergtunnel zwischen dem Zürcher Hauptbahnhof und Zürich Oerlikon sowie die Einbindung von Zürich Oerlikon einschliesslich des 7. und 8. Gleises umfasst.

Kosten und Nutzen

Die massgebenden Investitionskosten für das Gesamtprojekt DML werden auf 2,031 Milliarden Franken (Preisstand aller Angaben: April 2005) veranschlagt (vgl. Grafik Finanzierungskonzept, Kosten und Nutzen der Bahninvestitionen im Raum Zürich). Von den Gesamtkosten entfallen – gemäss dem Anteil des Nutzens – zwei Drittel (1,354 Milliarden Franken) auf den Agglomerationsverkehr. Von diesem hat der Kanton Zürich die eine Hälfte zu übernehmen, der Bund die andere.

Ein Drittel der Kosten (677 Millionen Franken) sind dem Fernverkehr zuzurechnen. Sie werden vollumfänglich vom Bund finanziert. Die Zahlungstranchen des Bundes sind wegen der Mittelverfügbarkeit in den verschiedenen Finanzierungsgefässen nicht auf dem Stand des Baufortschrittes. Damit die Realisierung des Projektes nicht behindert wird, werden die entsprechenden Zahlungen vom Kanton Zürich bis maximal 500 Millionen Franken bevorschusst.

Finanzierung des Bundesanteils aus verschiedenen Gefässen

Der Bund will seinen Anteil am Agglomerationsverkehr von 677 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds bezahlen. Der erste Teil von 400 Millionen ist bereits rechtkräftig vom Parlament beschlossen und wird mit der Vereinbarung freigegeben. Für den zweiten Teil des Bundesbeitrags im Umfang von 277 Millionen hat der Kanton Zürich beim ARE einen Nachtrag zu seinem Ende 2007 eingereichten Agglomerationsprogramm zu beantragen.

Zur Finanzierung des Fernverkehrsanteils der DML verfügt der Bund über die Finanzierungsgefässe der Leistungsvereinbarung mit der SBB AG (LV) und den FinöV-Fonds. Aus letzterem sollen 213 Millionen Franken aus der Vorlage über die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) finanziert werden, die gegenwärtig im Parlament beraten wird. Die restlichen Gelder sollen über die LV aus dem ordentlichen Bundesbudget fliessen. Davon sind 128 Millionen bereits investiert worden; der Rest verteilt sich auf die kommenden Leistungsvereinbarungen. Das BAV hat in der Vereinbarung zugesichert, Bundesrat und Parlament die entsprechenden Anträge zu stellen.

Weitere Investitionen

Der volle Nutzen der DML für den gesamtschweizerischen Fernverkehr und die S-Bahn ist nur gegeben, wenn weitere Investitionen in der Region Zürich getätigt werden. Diese werden teilweise dem Regionalverkehr (4. Teilergänzung der S-Bahn) zugeordnet, teilweise dem Fernverkehr (ZEB, HGV). Die Finanzierung dieser weiteren Investitionen wird später verbindlich geregelt.

Bauherrin der DML ist die SBB AG, die das Bauvorhaben projektiert und realisiert. Das BAV hat eine eigene Controllingrichtlinie DML in Kraft gesetzt. Die SBB berichtet halbjährlich mit einem Standbericht über den Fortschritt des Projektes.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43



Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-21572.html