Bundesrat verabschiedet Rahmenabkommen: Schweiz wird besser mit dem Hochgeschwindigkeitsnetz verbunden

Bern, 13.09.2000 - Der Bundesrat hat die Botschaften zu den bilateralen Vereinbarungen über die Süd- und Westanschlüsse der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es handelt sich um Rahmenabkommen, welche die langfristige Planung zwischen der Schweiz und Frankreich/Italien sicherstellen. Einzelprojekte sind noch nicht definiert. Die Ratifizierung ist Grundlage für die konkrete Projektausgestaltung und wird bessere Anschlüsse ans europäische Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsnetz im Süden und im Westen ermöglichen.

Die Vereinbarungen haben zum Ziel, einerseits die Leistungsfähigkeit der südlichen Zubringerstrecken zur NEAT langfristig sicherzustellen und anderseits die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz ans französische Hochgeschwindigkeitsnetz aufzuwerten. Beide Vereinbarungen enthalten keine detaillierten Bauprojekte, sondern stellen Rahmenabkommen dar, welche die langfristige Schieneninfrastruktur-Planung zwischen der Schweiz und den betroffenen Nachbarstaaten auf koordinierte Art und Weise sicherstellen sollen. Dazu werden Lenkungsausschüsse eingesetzt.

Hauptelemente des Rahmenabkommens mit Italien sind der Aus- und Neubau der NEAT-Zubringerstrecken auf Schweizer und italienischer Seite. Diese Massnahmen betreffen die Achsen Lötschberg/Simplon – Mailand/Novara und St. Gotthard – Novara/Mailand. Weitere Elemente sind die Verbesserung des Anschlusses an den Flughafen Malpensa, Ausbauten der Terminals für den alpenquerenden kombinierten Güterverkehr sowie eine Neubaustrecke von Lugano nach Mailand. Wichtigste Elemente der Vereinbarung mit Frankreich sind Massnahmen zur Verbesserung der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der bestehenden und zukünftigen französischen Hochgeschwindigkeitslinien mittels Anschlüssen ab Genf, Lausanne, Bern/Neuchâtel und Basel(-Zürich). Belange des klassischen Schienenverkehrs, beispielsweise in den Bereichen des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs oder des Güterverkehrs, werden ebenfalls abgedeckt.

Finanzierung

Mit den vorliegenden Vereinbarungen können noch keine Mittel zur Projektrealisierung ausgelöst werden. Für die Verbesserungsmassnahmen für die Südanschlüsse sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten denkbar. So könnte die Verlängerung der NEAT bis Mailand im Rahmen der zweiten Etappe von BAHN 2000 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Territorialität realisiert werden. Auch eine Partnerschaft öffentliche Hand/Privatwirtschaft wird in Erwägung gezogen. Die Finanzierung der Massnahmen zugunsten Verbesserungen der Anschlüsse der Westschweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ist gesichert: Aus dem FinöV-Fonds stehen insgesamt maximal 1,2 Milliarden CHF zur Verfügung, die aber gemäss FinöV-Beschluss auch für den Anschluss der Ostschweiz eingesetzt werden sollen.

Weiteres Vorgehen

Mit der Verabschiedung der Botschaften werden nun in der Schweiz die Ratifizierungsverfahren eingeleitet, indem die Vorlagen nun den eidgenössischen Räten unterbreitet werden. Nach der Ratifizierung durch das Parlament soll ein Gesetz über die Hochgeschwindigkeitsanschlüsse der Ost- und Westschweiz erarbeitet werden. Dieses Gesetz soll gemäss heutigem Planungsstand 2002 dem Parlament unterbreitet werden. Nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes können die Gelder aus dem hierfür eingerichteten Fonds für die Realisierungsmassnahmen ausgelöst werden. Die Verbesserung der Kapazitäten der südlichen Zulaufstrecken zur NEAT ist nicht in den NEAT-Gesamtkredit eingebunden. Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten sollen weiter untersucht werden. Voraussetzung für die Auslösung von Mitteln für die Realisierung einzelner Südanschlussprojekte bildet auch in diesem Fall ein Finanzierungsbeschluss bzw. ein Gesetz.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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