Bahnlärm wird bis 2015 flächendeckend reduziert

Bern, 26.09.2000 - Der Lärmpegel, den die schweizerischen Bahnen verursachen, wird bis 2015 schrittweise vermindert. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt. Damit können die geplanten Massnahmen umgesetzt werden. In erster Linie wird das Rollmaterial mit einer Bremstechnik ausgerüstet, die eine deutlich wahrnehmbare Reduktion des Rollgeräusches zur Folge hat. Auf Streckenabschnitten, auf denen dies nicht ausreicht, werden Lärmschutzwände erstellt und/oder Schallschutzfenster eingebaut. Das Projekt kostet 1,85 Milliarden Franken.

Während bei Eisenbahn-Neubaustrecken die Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung eingehalten werden, ist der Lärmschutz auf dem bestehenden Eisenbahnnetz nicht zeitgemäss. Mit ersten Abklärungen zur Sanierung des Netzes wurde auf der Basis der bisherigen Umweltschutzgesetzgebung bereits im Jahre 1988 begonnen. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm hat 1996 die Grundlagen für die Lärmsanierung der Eisenbahnen vorgelegt und im Bericht vom Juni 1998 konkretisiert. Die SBB verfügt über ein klares Konzept für die Sanierung ihres Rollmaterials. Sie will bis 2004, also kurz vor Inbetriebnahme der Bahn 2000, alle ihre Reisezugswagen sanieren. Bis 2009 sollen auch die Güterwagen technisch umgerüstet werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat seinerseits Aufträge an die Privatbahnen erteilt, Massnahmen zur Sanierung ihres Rollmaterials auszuarbeiten, wenn der Immissionsgrenzwert beim Betrieb überschritten wird. Die Planung für die Sanierung lärmtechnisch problematischer Streckenabschnitte hat das BAV bereits Ende Mai dieses Jahres vorgelegt. Die Projekte entlang der Huckepackkorridore Gotthard und Lötschberg geniessen dabei Priorität, da mit der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene hier das Verkehrsaufkommen überproportional zunehmen wird. Die Sanierung des Rollmaterials wird 2009 abgeschlossen sein, der Bau der Lärmschutzwände resp. der Einbau von Schallschutzfenstern spätestens 2015. Mit der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses stehen nun auch die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die geplanten Massnahmen umzusetzen. Im BAV können im Bereich Lärmschutz zusätzliche Stellen geschaffen werden, was eine termingerechte Bearbeitung der Plangenehmigungsverfahren für die baulichen Lärmschutzmassnahmen ermöglichen wird.

Weiteres Vorgehen

Bei der Sanierung des Rollmaterials legt der Bundesrat die Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen fest. Er stellt den anspruchberechtigten Bahnunternehmen Mittel à fonds perdu zur Verfügung, damit diese die erforderlichen technischen Massnahmen bei den in Betrieb stehenden Fahrzeugen ergreifen können. Der Bundesrat legt zudem nach Anhörung der Kantone einen Emissionsplan fest, der die bis 2015 zu erwartenden Lärmemissionen enthält. Aufgrund dieser Daten wird bestimmt, entlang welcher Bahnstrecken Lärmschutzwände gebaut werden sollen. Die beiden Transit-Korridore Gotthard und Lötschberg sollen prioritär saniert werden, da diese Strecken wegen des Güterverkehrs insbesondere nachts hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Dann folgen die übrigen Sanierungsstrecken entsprechend dem Ausmass der Lärmbelastung und der Anzahl der betroffenen Personen. Schallschutzfenster sind dort vorgesehen, wo die anderen Massnahmen zu wenig greifen. Bei Lärmbelastungen über dem Alarmwert übernimmt der Bund die vollen Kosten für den Einbau der Fenster. Bei Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert beteiligt er sich zur Hälfte.

Die Eidgenössischen Räte hatten das befristete Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen am 24. März 2000 verabschiedet. Nachdem die Referendumsfrist am 20. Juli 2000 ungenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat die Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2000 beschlossen.


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Bundesamt für Verkehr
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