Gebirgslandeplätze im Wallis: Bund präsentierte Lösungsansatz

Bern, 16.09.2008 - Im Kanton Wallis soll der Gebirgslandeplatz Unterrothorn wegfallen und dafür während des Winters bei Zermatt die Landestelle Trift zur Verfügung stehen. Dieser Lösungsansatz der Bundesämter für Zivilluftfahrt (BAZL), Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) bildete die Grundlage für das gestrige Koordinationsgespräch über die Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis. Gestützt auf die Diskussion erstellt das BAZL nun einen Entwurf für das Objektblatt mit den Landeplätzen in der Region, der nächstes Jahr in die öffentliche Mitwirkung gehen wird.

Im Juni 2007 hatte der Bundesrat die konzeptionellen Ziele und Vorgaben für die Gebirgslandeplätze in der Schweiz verabschiedet und dem BAZL den Auftrag erteilt, die einzelnen Landestellen zu überprüfen. Für diese Arbeiten sind die Gebirgslandeplätze in sechs regionale Gruppen zusammengefasst worden. Bei der Überprüfung geht es darum, vorhandene Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandeplätze sowie Natur- und Umweltschutzinteressen auszuräumen oder mindestens zu reduzieren.

Die erste Region - Wallis Südost - umfasst die Gebirgslandeplätze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa, Theodulgletscher und Unterrothorn. An den Diskussionen, den so genannten Koordinationsgesprächen, beteiligt sind neben BAZL, BAFU und ARE das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, der Kanton Wallis, die Standortgemeinden, Luftfahrtkreise sowie Organisationen für Umwelt-, Naturschutz und Tourismus. An einem ersten Koordinationsgespräch im vergangenen April waren die Positionen der Teilnehmenden und erste Vorschläge für die Nutzung der Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis im Zentrum gestanden.

Gestützt auf diese Vorschläge hat das BAZL in Absprache mit dem BAFU und dem ARE einen Lösungsansatz für das zweite Koordinationsgespräch erarbeitet. Dieser trägt der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen (Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft) Rechnung. Er sieht vor, den Landeplatz Unterrothorn aufzuheben und im Gegenzug in der Region Trift bei Zermatt eine neue Landestelle zu bezeichnen. Sie soll jedoch nur im Winter zur Verfügung stehen. Abgesehen von der Landestelle Theodulgletscher sind auf allen Plätzen saisonale Beschränkungen vorgesehen. Heliskiing-Flüge sollen nur noch zwischen Dezember und April erlaubt sein, touristische Flüge in den Sommermonaten verboten und Trainingsflüge im selben Zeitraum auf den Nachmittag beschränkt werden. Zudem ist im Lösungsansatz die Empfehlung enthalten, bei Anflügen auf die fünf Gebirgslandeplätze folgende Mindestflughöhen einzuhalten: 600 Meter über Gebieten, die sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung befinden, und 450 Meter über Wildruhezonen.

Die am gestrigen Koordinationsgespräch abgegebenen Stellungnahmen zum Lösungsansatz der drei Bundesämter zeigten die teilweise unterschiedlichen Interessen der beteiligten Institutionen deutlich auf. Während sich die Tourismus- und Aviatikkreise für eine liberalere Lösung aussprachen, verlangten die Vertreter der Umweltorganisationen weitergehende Beschränkungen der Landestellen. Das BAZL wird gestützt auf die Diskussion einen Entwurf für das Objektblatt mit den Gebirgslandeplätzen in der Region Wallis Südost erstellen. Dieser Entwurf soll Anfang nächsten Jahres in die öffentliche Mitwirkung gehen. Mit der Genehmigung des Objektblattes wird der Bundesrat die Gebirgslandeplätze und die Nutzungsbedingungen dann definitiv festlegen. Das BAZL wird im kommenden Jahr die Überprüfung der zweiten Gruppe mit den Gebirgslandeplätzen in der Region Jungfrau-Aletschgletscher in Angriff nehmen.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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