Bahnreform 2: Das weitere Vorgehen aus Sicht des BAV

Bern, 14.12.2000 - Der Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Dr. Max Friedli, hat anlässlich der LITRA-Vorstandssitzung vom 14. Dezember 2000 ein erstes Résumé über die bisherigen Reformen im Bahnsystem Schweiz gezogen und die Eckpfeiler der Bahnreform 2 erörtert. Friedli betonte, dass die inhaltliche und konzeptionelle Ausarbeitung der Bahnreform 2 als ein offener Prozess zu verstehen sei. Das BAV versteht sich als Regulator und Gestalter des Systems öffentlicher Verkehr. Friedli bezeichnete die Harmonisierung der Finanzierung von Infrastrukturen und Investitionen als zentralen Punkt des nächsten Reformschrittes.

Die Bahnreform zielt auf die Steigerung der Effizienz im öffentlichen Verkehr, um so dessen Finanzierbarkeit sicherzustellen und den öffentlichen Verkehr im Vergleich zur Strasse zu stärken. Friedli zeigte sich über die bisherigen Reformen sehr erfreut, insbesondere über die klarer definierte Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen Departement, BAV und SBB. Während das Departement die Funktion des Eigners wahrnimmt und die SBB diejenige des Leistungserbringers, ist das BAV der Gestalter (Rahmenbedingungen des öffentlichen Verkehrs), Regulator (Markt) und Besteller (Leistungen). Bei der Bahnreform 2 müssen neben verschiedenen Gesetzesrevisionen die Bereiche Infrastrukturfinanzierung, Infrastrukturbesitz, Lastenteilung Bund/Kantone sowie Investitionen in den Verkehrsbereich neu geregelt werden. Dabei muss mit Blick auf eine optimale Zielerreichung die Regelungsdichte abgebaut sowie bei folgenden Fragen Klarheit geschaffen werden: Wo sollen wir die Geschehnisse dem Markt überlassen und wo und in welchem Ausmass soll der Staat eingreifen? Wie sollen die Lasten und Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen verteilt werden? Das BAV schlägt folgende Lösungen vor: Die Infrastruktur soll weiterhin durch die öffentliche Hand finanziert werden und im Besitz von gemischtwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlicher Unternehmungen bleiben. Der Staat würde das Geld in Form von Aktienkapital geben, wobei sichergestellt sein müsste, dass die Aktienkapitale einer jeweiligen Körperschaft die Finanzierungsverhältnisse an der Infrastruktur widerspiegeln. Bezüglich der Lastenteilung zwischen Bund und Kantonen schlägt das BAV eine Zweiteilung des Schienennetzes vor: Der Bund würde ein Grundnetz (Fern- und Ergänzungsnetz), die Kantone ein Ergänzungsnetz finanzieren. Das BAV plant als nächsten Schritt im ersten Quartal 2001 Bundespräsident Leuenberger konkrete Vorschläge zu unterbreiten.



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