Spielbanken: Bundesrat legt Konzessionspolitik fest - Umrisse der künftigen Spielbankenlandschaft zeichnen sich ab

Bern, 23.12.1999 - Bern. Der Bundesrat beabsichtigt, vorerst 4 bis 8 Grand Casinos und 15 bis 20 Kursäle zu konzessionieren. Er hat am Donnerstag Leitlinien für die Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren betreffend Spielbanken verabschiedet. Indem der Bundesrat seine Absichten bekannt gibt, will er betriebswirtschaftlich fundierte Konzessionsgesuche sowie ein effizientes und speditives Konzessionsverfahren ermöglichen.

Die Grand Casinos (A-Konzessionen) sieht der Bundesrat eher in Agglomerationsgebieten, namentlich auch im grenznahen Raum. Regional verteilen sich die 4 bis 8 Grands Casinos auf die Nordwestschweiz, den Raum Zürich-Aargau, die Westschweiz und das Tessin, je nach Marktpotenzial auch auf den Raum Bern, die Zentralschweiz und die Ostschweiz. Die Standorte der 15 bis 20 Kursäle (B-Konzession) wird der Bundesrat zum grösseren Teil in klassische Tourismusregionen legen. Die Zahl sämtlicher Konzessionen soll zwischen 20 und 25 liegen.

Mit seiner Konzessionspolitik will der Bundesrat erreichen, dass nachhaltig lebensfähige Spielbanken entstehen, die volks- und regionalpolitischen Nutzen bringen und optimale Steuererträge abwerfen. Die Erteilung der Konzessionen ist an strenge Auflagen gebunden, die einen sicheren Spielbetrieb gewährleisten, die Geldwäscherei verhindern und sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebs vorbeugen sollen.

Konzessionsverfahren beginnt am 1. April 2000

Der Bundesrat will die Konzessionsentscheide grundsätzlich gleichzeitig treffen. In einer Gesamtschau kann er die einzelnen Gesuche umfassend prüfen und miteinander vergleichen sowie für eine ausgewogene regionale Verteilung sorgen. Er hat folgenden Zeitplan für das in zwei Phasen gestaffelte Konzessionsverfahren festgelegt: Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes am 1. April 2000 eröffnet die Eidgenössische Spielbankenkommission das Konzessionsverfahren. Gesuche um eine A- oder B- Konzession, die bis zum 30. September 2000 bei der Spielbankenkommission eintreffen, werden in einer ersten Phase behandelt. Bestehende Kursäle, die an einer B-Konzession interessiert sind, haben laut Gesetz ein Jahr Zeit, um ihr Gesuch einzureichen. Dieses wird ebenfalls in der ersten Phase behandelt, wenn es bis zum 30. September 2000 zumindest angemeldet wird. Die Spielbankenkommission sollte spätestens ein Jahr nach Ablauf der sechsmonatigen Einreichungsfrist dem Bundesrat ihre Anträge zum Entscheid über die rechtzeitig eingereichten Gesuche vorlegen.

Gesuche, die nach dem 30. September 2000 gestellt werden, wird der Bundesrat in einer zweiten Phase in der Reihenfolge ihres Eingangs behandeln. Seine Entscheide werden vor allem davon abhängen, ob der Markt noch weitere Spielbanken aufnehmen kann.

Chancenlose Gesuche reduzieren

Zusammen mit den Ausführungsbestimmungen zum Spielbankengesetz enthalten die Leitlinien die notwendigen Informationen, um betriebswirtschaftlich fundierte Gesuche ausarbeiten zu können. Gleichzeitig erwartet der Bundesrat eine Reduktion der Zahl chancenloser Gesuche. Er lädt ferner die interessierten Gesuchsteller ein zu prüfen, ob Gesuche zusammengelegt bzw. die Bemühungen verschiedener Interessenten oder benachbarter Regionen auf ein Projekt konzentriert werden können.


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