Die IV-Reform ist auf Kurs

Bern, 12.09.2008 - Die erste Bilanz der 5. IV-Revision ein halbes Jahr nach Inkrafttreten sieht gut aus: Die Entwicklung von der Renten- zur Integrations-Versicherung ist angelaufen und lässt sich mit den Zahlen des ersten halben Jahres belegen. Mit 800 Meldungen pro Monat ist die Früherfassung von Problemen am Arbeitsplatz ein Erfolg. Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten nahm nochmals leicht ab und liegt heute 35% tiefer als im Jahr 2003.

Damit die Invalidenversicherung das Grundprinzip „Eingliederung vor Rente“ in die Praxis umsetzen kann, stehen ihr seit dem 1. Januar 2008 neue Instrumente zur Verfügung. Die wichtigsten sind Früherfassung und Frühintervention. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen bei den IV-Stellen bereits 4'700 Meldungen für die Früherfassung ein, die eine rechtzeitige Abklärung zur Folge hat und unkomplizierte, schnell einsetzende Massnahmen ermöglicht. Ein Viertel der Personen meldete sich selber und ein Drittel wurde vom Arbeitgeber bei den IV-Stellen gemeldet. Es waren also vor allem die Direktbetroffenen selber, nämlich Arbeitgebende und Arbeitnehmende, die aufgrund ihrer Einschätzung das Instrument der Früherfassung nutzten. Einen Beitrag zur Früherfassung leisteten zudem die Ärzte und Chiropraktoren, von denen mehr als ein Zehntel der Meldungen stammte.

Die IV-Stellen haben den Kurswandel von der Renten- zur Integrationsversicherung kompetent und mit viel Engagement eingeleitet. So profitierten im ersten halben Jahr bereits 2’200 Personen von Massnahmen der Frühintervention, d.h. von schnellen Unterstützungsmassnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes. 200 Personen kamen in den Genuss von Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, 100 Arbeitgebern wurden Einarbeitungszuschüsse gewährt.

Langsame Abnahme des Rentenbestandes

Im ersten Semester 2008 haben die IV-Stellen 9'200 gewichtete Neurenten zugesprochen. Gegenüber 2003, das im ersten Semester ein Maximum von 14'500 Neurenten auswies, bedeutet das einen Rückgang von über 35%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl nur noch leicht verringert.

Im ersten Halbjahr 2008 sind (wie schon in den Jahren 2006 und 2007) mehr Rentenbezüger/innen aus der IV ausgeschieden als Neurenten zugesprochen wurden, in zwei Dritteln der Fälle altershalber, weil die Rente der IV durch jene der AHV ersetzt wurde. Die Abnahme gewichteter Renten in den ersten sechs Monaten 2008 betrug rund 1'600. Dies entspricht etwa 0.6%. Dies zeigt, dass sich der Rentenbestand auch bei starker Abnahme der Neurenten (gegenüber 2003) nur sehr langsam reduzieren lässt.

Wirkungsorientierte Steuerung

Der Wandel der IV zur Eingliederungsversicherung erforderte auch eine Anpassung der Steuerungsinstrumente. Mit der Einführung der wirkungsorientierten Steuerung mit sogenannten Wirkungsindikatoren wurde die Zusammenarbeit zwischen dem BSV als Aufsichtsorgan und den IV-Stellen neu ausgerichtet.

Gemessen und untersucht werden vor allem der Erfolg bei der Eingliederung und der Anteil neuer Renten. Die Wirkungsindikatoren zeigen, wo Handlungsbedarf besteht und entsprechende Ziele gesetzt werden müssen. Das hilft den IV-Stellen, sich am gemeinsamen Ziel „Eingliederung vor Rente“ zu orientieren, statt bloss abstrakte Gesetzesnormen zu erfüllen.

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf bleibt

Im ersten Semester 2008 betrug das Defizit der IV 0.8 Mia. Franken. Für das ganze Jahr wird mit einem Fehlbetrag von 1,4 Mia. gerechnet, das ist weniger als in den Vorjahren. Der Vergleich mit der ursprünglichen Finanzplanung (vgl. Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung 22. Juni 2005) zeigt, dass die bisherigen Sparmassnahmen die IV um rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr entlasteten. Das ungebremste Wachstum des Defizits konnte gestoppt werden.

Trotz den Sparanstrengungen stieg die kumulierte Schuld der IV per Mitte Jahr auf über 12 Mia. Franken. Daraus erwuchsen im ersten Semester 2008 Schuldzinsen von 183 Mio. Franken, was fast den Ausgaben der IV für Massnahmen beruflicher Art von 188 Mio. Franken entspricht. Die IV braucht dringend eine Zusatzfinanzierung, denn ein anhaltendes Defizit bedeutet eine fortschreitende Verschuldung beim AHV/EO-Fonds, was die Liquidität der AHV und der Erwerbsersatzordnung EO gefährdet.


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