Konten Abachas vorsorglich gesperrt - Drei Monate Frist für nigerianisches Rechtshilfeersuchen

Bern, 14.10.1999 - Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hat Konten des ehemaligen nigerianischen Staatschefs Sani Abacha, seiner Angehörigen und anderer Personen vorsorglich sperren lassen. Die nigerianischen Behörden verdächtigen sie, die Nigerianische Zentralbank jahrelang "systematisch geplündert" zu haben. Zurzeit liegen dem BAP noch keine Rückmeldungen der Banken über die Höhe der gesperrten Vermögenswerte vor.

Nigeria ersuchte am 30. September 1999 über einen Schweizer Anwalt das BAP, sämtliche Vermögenswerte des letzten Jahres verstorbenen Abachas und seiner Angehörigen vorsorglich zu sperren und die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben. Das Ersuchen um vorsorgliche Massnahmen betrifft auch Alhaji Ismaila Gwarzo, den ehemaligen Sicherheitsberater Abachas, den ehemaligen Minister Abubakar Attiku Bagudu, vier nigerianische Geschäftsleute und eine Reihe von Gesellschaften. Der Anwalt kündigte an, dass Nigeria ein formelles Rechtshilfeersuchen einreichen werde. In Nigeria hat Generalstaatsanwalt und Justizminister Kanu Agabi die verschiedenen Strafverfahren gegen die Mitglieder der von Abacha gegründeten kriminellen Organisation zentralisiert. Ihnen werden eine Reihe von Vermögensdelikten (u.a. Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei) vorgeworfen.

Das BAP verfügte gestern Mittwoch eine Sperre der im Ersuchen genannten Konten; betroffen sind vier Banken in Genf und eine Bank in Zürich. Das BAP forderte gleichzeitig die nigerianischen Behörden auf, innert drei Monaten das angekündigte formelle Rechtshilfeersuchen einzureichen. Das Gesuch soll insbesondere die Zusammenhänge zwischen den Strafverfahren in Nigeria und den in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten aufzeigen. Das BAP wird nach der formellen Vorprüfung des Gesuchs entscheiden, welche Behörde mit dem Vollzug der Rechtshilfe betraut wird. Zwischen der Schweiz und Nigeria besteht kein Rechtshilfevertrag; die Schweiz kann aber auf der Grundlage des Landesrechts und von Gegenrechtserklärungen Rechtshilfe leisten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


Herausgeber

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-21335.html