Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung

Bern, 10.09.2008 - Der Bundesrat hat heute eine Aussprache geführt über das weitere Vorgehen zur Sanierung der Invalidenversicherung. Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.

Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.

Eingliederungsorientierte Rentenrevisionen

Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Im Zentrum dieser Revision steht die schnelle Erfassung gesundheitlicher Probleme, damit allfällige Massnahmen zu einem frühen Zeitpunkt angegangen und die betroffenen Menschen im Arbeitsmarkt behalten werden können. Mit diesem Konzept der Früherfassung und Frühintervention kann die Anzahl neuer IV-Renten gesenkt werden.

Für eine langfristige Sanierung der Invalidenversicherung ist es ebenso wichtig, auch die Menschen, die bereits eine IV-Rente haben, von der Abhängigkeit aus der Invalidenversicherung zu lösen. Darum soll auch bei Rentenrevisionen, die alle drei bis fünf Jahre stattfinden, die Chance für eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit systematisch untersucht,  konsequent ausgeschöpft und mit Coaching und Integrationshilfe unterstützt werden. Das Konzept der „Eingliederung vor Rente“, das im Zentrum der 5. IV-Revision steht, soll so schnell wie möglich durch den Grundsatz „Eingliederung aus Rente“ ergänzt werden.

Finanzierungsmechanismus korrigieren

Die zweite kurzfristig realisierbare Massnahme zur Sanierung der Invalidenversicherung ist eine Neuregelung des Finanzierungsmechanismus. Aktuell sind die Bundesbeiträge an die IV in Prozent der laufenden Ausgaben definiert: Für jeden Franken, den die IV ausgibt, erhält sie von der öffentlichen Hand knapp 38 Rappen. Für die Sanierung der IV ist das ein grosses Handicap, denn die Einsparung eines Frankens entlastet ihre Rechnung unter dem Strich nur um etwas mehr als 62 Rappen. Anders ausgedrückt: Damit das Defizit der IV von rund 1.5 Mrd. Franken pro Jahr verschwindet, müssen mehr als 2.4 Mrd. eingespart werden. Für die Zukunft soll der Anteil des Bundes darum von den Ausgaben der IV-Rechnung entkoppelt werden, so dass jeder eingesparte Franken direkt der IV zugute kommt.

Damit verfolgt der Bundesrat das Ziel einer ausgewogenen Sanierung des wichtigen Sozialwerks IV weiter. Dank den beiden letzten Gesetzesrevisionen konnte die Anzahl IV-Neurenten so weit gesenkt werden, dass das jährliche Defizit der IV nicht mehr weiter wächst. Die Zusatzfinanzierung wird dafür sorgen, dass die schwierige Sanierung mit Bedacht und Augenmass angegangen werden kann. Und das kommende zweiteilige Sanierungspaket soll sicherstellen, dass die Rechnung der IV nachhaltig ausgeglichen wird.


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