Bericht über die Schweizer Kinder- und Jugendpolitik

Bern, 02.09.2008 - Der Bundesrat hat den Bericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" verabschiedet, der den Grundstein für die künftige Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz legt. Die Regierung bringt darin ihren Willen zum Ausdruck, das Engagement des Bundes im Bereich des Kinderschutzes, der Jugendförderung und der Beteiligung von Jugendlichen am politischen Leben auszubauen und gleichzeitig den vorwiegend föderalistischen Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik zu wahren. In Reaktion auf die neuen Bedürfnisse der sich wandelnden Gesellschaft streben die vorgeschlagenen Massnahmen eine Änderung des bestehenden Bundesrechts in den Bereichen Kinderrechte, Prävention von Misshandlung und Gewalt gegenüber Kindern sowie Förderung von Jugendaktivitäten an.

Die Probleme der Jugendlichen und die Entwicklungen im Kinder- und Jugendbereich stossen sowohl in der Gesellschaft als auch auf politischer Ebene auf grosses Interesse. Das beweisen die häufigen Medienberichte und die vielen parlamentarischen Vorstösse zu diesem Thema.

In Beantwortung des Postulats von Nationalrat Janiak für ein Rahmengesetz zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik sowie der Postulate von Nationalrätin Wyss zur Verbesserung der politischen Beteiligung von Jugendlichen und zur eidgenössischen Jugendsession bringt der Bundesrat in seinem Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» seinen Willen zum Ausdruck, sein Engagement im Bereich des Kinderschutzes, der Jugendförderung und der Beteiligung von Jugendlichen am politischen Leben auszubauen und gleichzeitig den vorwiegend föderalistischen Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik zu wahren. Das Ziel besteht darin, die Integration von Kindern und Jugendlichen in unsere Gesellschaft zu fördern.

Der Bundesrat möchte die verschiedenen Akteure auf nationaler Ebene besser in ihrer Arbeit unterstützen, die verschiedenen Aktivitäten im Rahmen der Bundesverwaltung koordinieren, den Austausch mit den zuständigen kantonalen Stellen erleichtern und Bundesgelder in Projekte investieren, die mit dieser Strategie übereinstimmen. Zwei Arten von Massnahmen dienen der Erreichung dieser Ziele:

Änderung des bestehenden Rechts

Der Bundesrat will eine klare rechtliche Grundlage schaffen, die dem Bund ermöglicht, in den Bereichen Intervention und Sensibilisierung für Kinderrechte sowie Prävention von Misshandlung und Gewalt gegenüber Kindern aktiv zu werden. Der Kinderschutz ist dagegen vorwiegend Sache der Kantone.

Im Bereich der Jugendförderung schlägt der Bundesrat eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit vor, das im Besonderen auf die offene Jugendarbeit ausgedehnt werden soll. Dadurch kann das Präventions- und Integrationspotenzial der ausserschulischen Tätigkeiten ausgebaut werden. Ausserdem möchte der Bundesrat allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit geben, an der Jugendsession teilzunehmen. Um die mit der Revision des Jugendförderungsgesetzes angestrebten Ziele zu erreichen, müssen die für diesen Bereich bereitgestellten Mittel geringfügig erhöht werden, und zwar sowohl auf finanzieller als auch auf personeller Ebene.

Erweiterte Rolle des Bundes

Unter Berücksichtigung der föderalistischen Struktur schlägt der Bundesrat einerseits eine Erweiterung der Rolle des Bundes vor. Dieser kann künftig die Kantone bei der Ausarbeitung oder Umsetzung von Massnahmen für den Kinderschutz und die Jugendförderung unterstützen, indem er Rahmenabkommen abschliesst und den Erfahrungsaustausch fördert. Andererseits schlägt der Bundesrat vor, dass die horizontale Koordination in der Bundesverwaltung durch verstärkten Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen verbessert wird.

Die vorgeschlagenen Massnahmen tragen zum Wohlbefinden und zur sozialen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei, so dass diese eine verantwortungsbewusste und gesellschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln können. 2009 wird der Bundesrat einen weiteren Bericht zum Thema Jugendliche und Gewalt vorlegen.


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031 322 90 76, Ludwig Gärtner, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen



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