Bundesrat genehmigt FINMA-Personalverordnung

Bern, 27.08.2008 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die vom Verwaltungsrat der Eid­genössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Eidgenössischen Finanz­departement (EFD) beantragte Personalverordnung genehmigt. Diese ist auf eine starke Leistungsorientierung bei gleichzeitig hoher Flexibilität ausgerich­tet. Die Personalverordnung regelt die Grundsätze der Arbeitsverhältnisse sämt­licher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FINMA.

Die dynamischen Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie deren Auswirkungen auf die zusehends globalisierte Wirtschaft stellen die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz vor immer komplexere Aufgaben. Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft zum Bundesgesetz über die Eidgenös­sische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG) vom 1. Februar 2006 deutlich gemacht, dass eine starke Finanzmarktaufsicht auf leistungsfähige Mitarbeitende mit hoher Fachkompetenz angewiesen ist. Die Finanzmarktaufsicht benötige zur Erfüllung ihrer Aufgaben deshalb einen möglichst grossen Handlungs­spielraum – sowohl in funktioneller und institutioneller Hinsicht als auch bei den personellen und finan­ziellen Ressourcen.

Gestützt auf diese Einschätzung hat der Verwaltungsrat der FINMA die Personal­verordnung auf eine starke Leistungsorientierung bei gleichzeitig hoher Flexibilität ausgerichtet. So können ausserordentliche Leistungen auf der Basis einer jährlichen Leistungsbeurteilung mit einem variablen Betrag honoriert werden. Der Verwaltungsrat legt im Rahmen des Budgets jeweils einen Betrag für die variable Komponente fest, der maximal 10% der Gesamtlohn­summe ausmacht. Die variable Lohnkomponente kann im Einzelfall höchstens 15%, bei höheren Funktionen höchstens 20% des Basislohnes betragen.

Die FINMA finanziert sich vollständig über Gebühren und Abgaben der Beaufsichtig­ten. Diese Vorgabe bedeutet, dass die FINMA eine effiziente Verwendung der Mittel unter Berücksichtigung eines ange­messenen Verhältnisses von Kosten und Nutzen nachzuweisen hat. Zusätzlich wird die FINMA durch Offenlegung ihrer Kostenstruktur Transparenz schaffen und eine verantwortungsbewusste Kostenkontrolle führen. Gegenüber dem Bundesrat wird sie  in ihrem Geschäftsbericht Rechenschaft ablegen. Geprüft wird die FINMA durch die Eid­genössische Finanzkontrolle als externe Revisionsstelle. 

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Am 22. Juni 2007 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Eid­genössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG) verab­schiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Damit werden die drei Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontroll­stelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der "Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)" zusammengeführt. Die FINMA nimmt ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.


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