GGA für St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst

Bern, 26.08.2008 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnung „St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst“ als geschützte geografische Angabe (GGA/IGP) eingetragen. In seinem Einspracheentscheid kommt das BLW zum Schluss, dass der ausgezeichnete Ruf dieses Produkts einen genügenden Zusammenhang mit dem „Terroir“ darstellt.

Die Auflage des Eintragungsgesuchs für „St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst" als GGA hatte eine Einsprache zur Folge, die das geographische Gebiet, die Repräsentativität der gesuchstellenden Gruppierung und die Beziehung der Bezeichnung zum Terroir betraf. Der Einsprecher rügte ausserdem eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und des Kartellgesetzes. Nach eingehender Prüfung wurden sämtliche Rügen des Einsprechers als unbegründet erachtet. Das BLW vertritt vor allem die Auffassung, dass die Beziehung der Bezeichnung zum Terroir durch den ausgezeichneten Ruf sowie die von natürlichen und menschlichen Einflüssen geprägte lange Tradition der „St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst" genügend bewiesen ist. Da der Begriff „St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst" alle Voraussetzungen für die Eintragung einer GGA erfüllt, kann er somit als solche geschützt werden.

Die St. Galler Bratwurst ist eine weisse Brühwurst aus Kalbs- und Schweinefleisch, die gebraten oder grilliert verzehrt wird. Das Besondere bei der St. Galler Bratwurst ist die Verbindung von Kalb- und Schweinefleisch, und sie darf ausschliesslich aus Fleisch aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein hergestellt werden. Die Qualität der St. Galler Bratwurst liegt aber nicht nur in der Zusammensetzung des Rohmaterials, sondern auch im „savoir faire" der Ostschweizer Metzger.

Der Einspracheentscheid des BLW kann binnen 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


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Isabelle Pasche, Direktionsbereich Hauptabteilung Märkte und Internationales, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39


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