Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
Bern, 21.08.2008 - Die „Perspektive Familienpolitik“, die familienpolitische Plattform der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), Pro Familia Schweiz, pro juventute, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Städteinitiative Sozialpolitik, setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat in diesem Herbst die Arbeiten an einem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien wieder aufnimmt . Unterstützt wird das Anliegen auch von der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz (SODK).
Im Herbst 2000 forderten die beiden Nationalrätinnen Jacqueline Fehr und Lucrezia Meier-Schatz in
parlamentarischen Initiativen die bundesweite Einführung von bedarfsorientierten Leistungen für einkommensschwache
Familien. Der Nationalrat hiess die parlamentarischen Initiativen gut und beauftragte
die Subkomission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
(SGK-N) mit deren Umsetzung. Im Jahr 2005 legte die Subkomission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag
vor. Die Subkommission entschied sich danach jedoch für ein schrittweises Vorgehen.
Zuerst sollte das Bundesgesetz über die Kinderzulagen zur Volksabstimmung gebracht werden. Deshalb
wurden die Arbeiten am Bundesgesetz vorübergehend sistiert.
Die Perspektive Familienpolitik fordert nun, dass die Arbeiten an diesem Gesetz in diesem Herbst
wieder aufgenommen werden. Die sechs schweizerischen Organisationen weisen darauf hin, dass
heute Familien besonders von Armut betroffen sind. Die Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung
haben sich bewährt und tragen wesentlich zur Reduktion der Armut im Alter und bei
Invalidität bei. Ergänzungsleistungen sind ein wirksames Mittel gegen die Familienarmut. Die bundesweite
Einführung von bedarfsorientierten Leistungen ermöglicht die Gleichbehandlung nach Wohnort
aller Betroffenen und führt zu einer Steigerung der Effektivität und der Effizienz. Die damit verbundenen
Kosten sind angesichts der Entlastung der Sozialhilfe verkraftbar. Im Kanton Tessin wurden mit
der Einführung von Ergänzungsleistungen rund 60 Prozent an Sozialhilfeleistungskosten eingespart.
Es kann nicht im Interesse unseres Landes sein, dass Armut wieder vererbbar ist und Bevölkerungsteile
über lange Zeit in Abhängigkeit leben müssen. Ziel dieser Leistungen muss es sein, dass Familien
möglichst schnell den Weg in die finanzielle Eigenständigkeit zurück finden.
Beilage: Ausführliche Stellungnahme der „Perspektive Familienpolitik“: Ergänzungsleistungen für
einkommensschwache Familien: Ein wirksames Mittel gegen Familienarmut!
Adresse für Rückfragen
Jürg Krummenacher, Präsident der EKFF, Tel. 041 419 22 18; 079/ 749 30 69
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