Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien

Bern, 21.08.2008 - Die „Perspektive Familienpolitik“, die familienpolitische Plattform der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), Pro Familia Schweiz, pro juventute, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Städteinitiative Sozialpolitik, setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat in diesem Herbst die Arbeiten an einem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien wieder aufnimmt . Unterstützt wird das Anliegen auch von der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz (SODK).

Im Herbst 2000 forderten die beiden Nationalrätinnen Jacqueline Fehr und Lucrezia Meier-Schatz in

parlamentarischen Initiativen die bundesweite Einführung von bedarfsorientierten Leistungen für einkommensschwache

Familien. Der Nationalrat hiess die parlamentarischen Initiativen gut und beauftragte

die Subkomission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

(SGK-N) mit deren Umsetzung. Im Jahr 2005 legte die Subkomission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag

vor. Die Subkommission entschied sich danach jedoch für ein schrittweises Vorgehen.

Zuerst sollte das Bundesgesetz über die Kinderzulagen zur Volksabstimmung gebracht werden. Deshalb

wurden die Arbeiten am Bundesgesetz vorübergehend sistiert.

Die Perspektive Familienpolitik fordert nun, dass die Arbeiten an diesem Gesetz in diesem Herbst

wieder aufgenommen werden. Die sechs schweizerischen Organisationen weisen darauf hin, dass

heute Familien besonders von Armut betroffen sind. Die Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung

haben sich bewährt und tragen wesentlich zur Reduktion der Armut im Alter und bei

Invalidität bei. Ergänzungsleistungen sind ein wirksames Mittel gegen die Familienarmut. Die bundesweite

Einführung von bedarfsorientierten Leistungen ermöglicht die Gleichbehandlung nach Wohnort

aller Betroffenen und führt zu einer Steigerung der Effektivität und der Effizienz. Die damit verbundenen

Kosten sind angesichts der Entlastung der Sozialhilfe verkraftbar. Im Kanton Tessin wurden mit

der Einführung von Ergänzungsleistungen rund 60 Prozent an Sozialhilfeleistungskosten eingespart.

Es kann nicht im Interesse unseres Landes sein, dass Armut wieder vererbbar ist und Bevölkerungsteile

über lange Zeit in Abhängigkeit leben müssen. Ziel dieser Leistungen muss es sein, dass Familien

möglichst schnell den Weg in die finanzielle Eigenständigkeit zurück finden.

Beilage: Ausführliche Stellungnahme der „Perspektive Familienpolitik“: Ergänzungsleistungen für

einkommensschwache Familien: Ein wirksames Mittel gegen Familienarmut!


Adresse für Rückfragen

Jürg Krummenacher, Präsident der EKFF, Tel. 041 419 22 18; 079/ 749 30 69



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