Gemeinsame Luftverkehrskommission hat sich konstituiert

Bern, 23.11.2001 - Die im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über den Flugverkehr von und nach Zürich sowie die Durchführung der Flugsicherung vorgesehene Gemeinsame Luftverkehrskommission hat sich konstituiert. An ihrer ersten Sitzung standen die Arbeit an der Geschäftsordnung und Informationen über Entwicklungen seit der Vertragsunterzeichnung im Zentrum.

Der am 18. Oktober 2001 unterschriebene Staatsvertrag über den Luftverkehr von und nach dem Flughafen Zürich sieht unter Artikel 11 die Bildung einer Gemeinsamen Luftverkehrskommission vor. Dieses Gremium hat die Aufgabe, die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu begleiten und Fragen der Auslegung zu behandeln. Die Kommission hat sich gemäss Artikel 11 mindestens einmal jährlich zu treffen.

Heute Freitag hat in Bonn das konstituierende Treffen dieser Gemeinsamen Luftverkehrskommission stattgefunden. Sie setzt sich aus je drei Vertretern pro Staat zusammen. Auf Schweizer Seite gehören ihr ein Repräsentant des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), des Flugsicherungsunternehmens Skyguide und der Flughafen Zürich AG an. Deutschland wird repräsentiert durch Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, der deutschen Flugsicherung (DFS) und des Bundeslandes Baden-Württemberg.

An ihrem ersten Treffen verabschiedete die Kommission eine Geschäftsordnung und diskutierte über die seit der Unterzeichnung des Vertrags eingetretenen Entwicklungen sowie die Umsetzung der seit dem 19. Oktober 2001 geltenden Nachtflugsperre über süddeutschem Gebiet. Die Kommission will sich noch diesen Winter zu einer nächsten Sitzung treffen.


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