Konkrete Massnahmen für mehr Sicherheit in Tunnels

Bern, 11.07.2001 - Mehr Gehwege, Handläufe, bessere Beleuchtung und markierte Fluchtwege: Mit solchen Massnahmen sind die Schweizer Bahnen daran, die Sicherheit in den Tunnels weiter zu verbessern. Zu diesem Paket, das die Möglichkeiten zur Selbstrettung verbessert, kommen eine intensivierte Ausbildung des Personals und neue Kommunikationsinfrastrukturen in den Tunnels. Diese Zwischenbilanz zieht das Bundesamt für Verkehr, nachdem die Bahnen ihre ersten Vorschläge zur Erhöhung der Tunnelsicherheit eingereicht haben. Das BAV hatte anfangs 2001 den Bericht über die Sicherheit in den Schweizer Eisenbahntunnels vorgestellt. Die Untersuchung hatte ergeben, dass das Sicherheitsniveau in den Schweizer Tunnels grundsätzlich hoch ist, aber noch optimiert werden kann.

Vorgeschichte

Im Auftrag des Vorstehers des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) untersuchte das BAV im Verlauf des letzten Jahres die Sicherheit der Schweizer Eisenbahntunnels und fasste die Ergebnisse in einem Bericht zusammen.

Das BAV analysierte im Rahmen einer Gesamtschau die 689 Eisenbahntunnels des schweizerischen Schienennetzes, die am 1.1.2000 in Betrieb waren. Die Untersuchung ergab, dass 579 Tunnels (84 Prozent) sicherheitstechnisch unproblematisch sind. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Tunnels mit einer Länge von höchstens 300 Metern, die bei einem Zwischenfall relativ rasch evakuiert werden können. Bei 84 Tunnels mit einer Länge von 300 bis 3000 Metern waren zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Bei 26 davon erachtete das BAV tunnelspezifische Massnahmen als gerechtfertigt.

Die Bahnen begrüssten den Tunnelbericht des BAV. Er ermöglichte ihnen erstmals einen Quervergleich im Bereich der Tunnels. Für die Bahnen ist die Sicherheit eine prioritäre und dauernde Aufgabe, da sie rechtlich für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs - auch in Tunnels - verantwortlich sind.

Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Tunnels

Da sich die Tunnels stark in ihren örtlichen Begebenheiten unterscheiden und die Bahnen diese bestens kennen, hat das BAV sie anfangs Jahr beauftragt, für die verschiedenen Bereiche zeitlich gestaffelt bis spätestens Ende September 2001 Massnahmenvorschläge einzureichen. Für folgende Bereiche haben die Bahnen bereits Massnahmen umgesetzt oder geplant: Um eine rasche Ausweitung eines Brandes zu verhindern, muss der betroffene Zug den Tunnel verlassen können. Aus diesem Grund haben die Bahnen als Sofortmassnahme die Befestigung eines Hinweisschildes bei der Notbremse, dass diese auf Tunnelstrecken bei Feuer nicht betätigt werden darf, bereits ausgeführt, oder geplant. Längerfristig soll die Notbremsüberbrückung eingeführt werden.

Im Bereich der Selbstrettung legen die Bahnen grosses Gewicht auf eine gute Infrastruktur wie Gehwege, Handläufe, Fluchtwegbeleuchtung und -markierung. In einigen Tunnels wurden diese bereits nachgerüstet oder überprüft und wo nötig, verbessert. Für weitere Tunnels sind entsprechende Verbesserungen geplant. Einen weiteren Kernbereich der Bahnen bildet die Kommunikationsinfrastruktur in den Tunnels. Die Bahnen planen Verbesserungen des Zug- resp. Feuerwehrfunks oder der bestehenden Funkkommunikation. Bei einigen Bahnen sollen, um die Fremdrettung zu erleichtern, unter anderem permanente Einrichtungen zum Erden der Fahrleitung nach deren Ausschaltung im Portalbereich montiert werden, damit der Tunnel gefahrlos betreten werden kann.

Im weiteren sollen spezifische Einsatzmittel für die Ereignisdienste bereitgestellt werden. Die Alarmierung der Rettungsdienste im Ereignisfall haben die Unternehmungen grösstenteils geregelt und die Erstellung der Einsatzpläne ist im Gang. Ebenso haben viele Bahnen die Instruktion ihres Personals bezüglich des Verhaltens bei einem Ereignis in einem Tunnel intensiviert.

Weiteres Vorgehen

Das BAV prüft nun laufend die eingereichten Massnahmenpakete. Sobald diese vorliegen, wird das BAV einen Quervergleich durchführen, um im Sinne eines hohen und homogenen Sicherheitsniveaus eventuelle Sicherheitslücken zu erkennen. Für die Installation einer kompletten Selbstrettungsinfrastruktur (Fluchtweg mit Handlauf, Fluchtwegkennzeichnung, Tunnel-, resp. Fluchtwegbeleuchtung) sind je nach Tunnel Finanzmittel in der Grössenordnung von 500'000 - 800'000 Franken pro Tunnelkilometer erforderlich. Indem diese Installationen mit den Wartungsarbeiten koordiniert werden, können diese Kosten gesenkt werden. Deshalb erfolgt die Planung zur Umsetzung dieser Massnahmen einerseits unter Berücksichtigung der üblichen Wartungsarbeiten, andererseits auf Grund der finanziellen Möglichkeiten, da die Bahnen die entsprechenden Kosten für die notwendigen Arbeiten in ihre Investitionspläne aufzunehmen haben.

Glossar der wichtigsten Fachbegriffe:

Notbremsüberbrückung: Trotz Betätigen einer Notbremse kommt der Zug (z.B. in einem Tunnel) nicht zum Stillstand. Es liegt vielmehr im Ermessen des Lokführers, zu welchem Zeitpunkt der Zug nach einer Betätigung einer Notbremse anzuhalten ist.

Selbstrettung: Personen retten sich aus eigener Kraft aus dem Gefahrenbereich.

Fremdrettung: Rettung von Personen aus dem Gefahrenbereich durch Einsatzkräfte und Rettungsdienste.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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