Bericht des Bundesamtes für Kultur zur Memopolitik

Bern, 07.07.2008 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterbreitet heute den Bericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» den Fachkreisen zur Anhörung.

Das Bundesamt für Kultur befasst sich seit dem Jahr 2000 mit den durch den technologischen Fortschritt entstandenen Fragestellungen in den Gedächtnisinstitutionen und legt nun den Fachbericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» vor. Die bekanntesten Schweizer Gedächtnisinstitutionen sind die Schweizerische Nationalbibliothek, das Schweizerische Bundesarchiv, das Schweizer Filmarchiv, die Nationalphonothek und die Schweizerischen Landesmuseen. Zudem tragen zahlreiche Institutionen und Netzwerke auf allen föderalen Ebenen zum kulturellen Gedächtnis der Schweiz bei und ermöglichen damit auch in Zukunft eine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und ihrer Vergangenheit und Herkunft. An einer zukunftsweisenden Memopolitik interessiert sind auch die Wissenschaft und die Wirtschaft.

Der Fachbericht gibt einen Überblick über die zu bewältigenden Herausforderungen bei der Erhaltung und Vermittlung des Gedächtnisses der Schweiz und über dessen Veränderungen im digitalen Zeitalter. Zwischen Februar 2007 und März 2008 führte das BAK dazu umfassende Recherchen bei den Gedächtnisinstitutionen und bei den an einer Memopolitik interessierten Organisationen durch. Unter Einbezug der kulturwissenschaftlichen Gedächtnisforschung und vorliegender empirischer Grundlagen beschreibt der Bericht die Situation in der Schweiz. Er behandelt die offenen Rechtsfragen im Bereich der Memopolitik und umfasst eine Bestandesaufnahme der wichtigen Akteure und der laufenden Projekte.

Der Bericht hält die Grundsätze der Memopolitik des Bundes fest und schlägt Massnahmen vor zur Erschliessung und Erhaltung der audiovisuellen Dokumente und elektronischen Publikationen. Diese stehen für das BAK gegenüber der nachträglichen Digitalisierung historischer Druckwerke im Vordergrund. Die Informationsgesellschaft weist Bildern, Filmen und Tondokumenten sowie Radio- und Fernsehaufzeichnungen und Multimediaverfahren Bedeutung als Zeitdokumente zu. Audiovisuelle und digitale Dokumente prägen zunehmend die Perspektive auf die Vergangenheit und müssen vor dem Zerfall bewahrt werden.

Die digitalen Medien und die Fortentwicklung der Kommunikationsmittel haben die Rahmenbedingungen zur Bewahrung und Vermittlung des kulturellen und gesellschaftlichen Erbes verändert. Die Digitalisierung von Kulturgut und das Zugänglichmachen der unterschiedlichsten Dokumente über das Internet sind genauso wie die Archivierung elektronischer Unterlagen und die Erhaltung des audiovisuellen Erbes Themen von hohem öffentlichem Interesse.

Das BAK unterbreitet heute den Bericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» den Fachkreisen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung zur schriftlichen Anhörung. Zu dieser Anhörung sind alle an der Memopolitik interessierten Kreise eingeladen. Der Bericht ist in deutscher Fassung und ab Mitte Juli auch in französischer Fassung auf der Internetseite des BAK zugänglich (www.bak.admin.ch). Die Anhörungsfrist dauert bis am 31. August 2008. Anschliessend erstellt das Bundesamt für Kultur einen Bericht über die Ergebnisse und gelangt mit Anträgen zur Umsetzung einer zukunftsweisenden Memopolitik an das Eidgenössische Departement des Innern EDI.

Bericht und Informationen finden Sie unter:
http://www.bak.admin.ch/bak/themen/kulturpolitik/02082/index.html?lang=de


Adresse für Rückfragen

Yves Fischer, Stellvertretender Direktor, Bundesamt für Kultur, T 031 322 92 62
Anna Imfeld, Stellvertretende Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, T 031 322 92 34



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-20035.html