Pensionskasse ASCOOP: Bericht zur Erfüllung von Postulaten

Bern, 02.07.2008 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht zur Erfüllung der Postulate Fluri (05.3363) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse ASCOOP verabschiedet. Beide Postulate fordern den Bundesrat auf zu prüfen, wie der Bund in Anlehnung an die SBB die Pensionskasse der ASCOOP unterstützen könne, um den Wettbewerb zwischen den SBB und den konzessionierten Transportunternehmen zu unterstützen.

In der Pensionskasse (PK) ASCOOP sind die Vorsorgewerke von rund 155 Unternehmen hauptsächlich aus den Branchen Verkehr und Tourismus vereint. Der Deckungsgrad von ASCOOP lag Ende 2007 auf Stufe Sammelstiftung bei 80,4 Prozent. Das entspricht einer Deckungslücke von 562 Millionen.

Die PK ASCOOP geriet ab 2000 in eine starke Unterdeckung. Während Ende des genannten Jahres der Deckungsgrad noch bei 100 Prozent lag, sank dieser bis Ende 2004 auf 76.5 Prozent. Die damalige Unterdeckung in Höhe von 663 Millionen ist zu 60 Prozent auf ungenügende Anlageerträge und zu 40 Prozent auf nicht oder ungenügend finanzierte Leistungen zurückzuführen. Ein Renditevergleich belegt zudem, dass die von der Pensionskasse ASCOOP im betreffenden Zeitraum erwirtschafteten Renditen markant unter sämtlichen Renditen der jeweiligen Vergleichsgrössen lagen. Dem lag eine auf hohe Aktienanteile setzende Strategie der ASCOOP ebenso zugrunde wie eine unglückliche Titelauswahl. Zudem wurden Risiken eingegangen, die nicht der Risikofähigkeit der Pensionskasse entsprachen.

Aufgrund ihrer misslichen Lage ergriff die ASCOOP ab 2004 diverse Sanierungsmassnahmen und setzte am 1. Januar 2006 einen umfassenden Sanierungsplan in Kraft. Das Sanierungspaket umfasste insbesondere die Umwandlung der Kasse von einer Gemeinschafts- in eine Sammelstiftung, die Einführung des Beitragsprimats, die Reduktion des technischen Zinssatz für die bestehenden Renten von 4.5 auf 3 Prozent sowie ein Sanierungsbeitrag von 3 Prozent der Lohnsumme. Zudem wurden alle versicherungsmathematisch nicht korrekt finanzierten Leistungen eliminiert. In der Zwischenzeit erwirtschaftet die Pensionskasse ASCOOP unter neuer Leitung zwar bessere Renditen, verharrt jedoch aufgrund verschiedener unvorteilhafter Einflussfaktoren weiterhin in einer namhaften Unterdeckung.

Rollen des Bundes gegenüber der Pensionskasse ASCOOP

Abgesehen von der ordentlichen Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Sozialversi-cherungen (BSV), die es Anfang 1996 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) übernommen hat, steht der Bund gegenüber der Pensionskasse ASCOOP in keiner direkten Beziehung. Involviert ist er einzig indirekt über seine  verkehrspolitischen Rollen:

  • Als Miteigentümer besitzt der Bund Aktien von rund 35 Unternehmen, die im Regionalen Personenverkehr (RPV) tätig sind. Davon sind gut 20 Unternehmen bei der Pensionskasse ASCOOP versichert, was etwa 1/7 der bei der Pensionskasse ASCOOP angegliederten Unternehmen entspricht. Ihr Anteil an der totalen Deckungslücke der Pensionskasse ASCOOP beträgt jedoch rund 70 Prozent.
  • Der Bund tritt im Regionalen Personenverkehr (RPV) zusammen mit den Kantonen als Besteller der Verkehrsleistungen auf. Dabei übernimmt er durchschnittlich 50 Prozent der abgeltungsberechtigten Kosten des Angebots. Gemäss heutiger Praxis werden Sanierungsbeiträge für Pensionskassen vom BAV als abgeltungsberechtigt anerkannt. Derzeit beläuft sich diese indirekte Bundeshilfe auf 7 Millionen pro Jahr.
  • Als Regulator steht der Bund für einen gut funktionierenden öffentlichen Verkehr ein. Er erteilt insbesondere die notwendigen Bewilligungen respektive Konzessionen.

Der Bericht beantwortet die Frage, aufgrund welcher dieser vier Rollen der Bund zu einer Mitwirkung bei der Sanierung der ASCOOP angehalten sein könnte. Er kommt zum Schluss, dass sich der Bund höchstens als Miteigentümer von der ASCOOP angeschlossenen Unternehmen zum Handeln veranlasst sehen könnte. Aus der Sicht des Bestellers, des Regulators oder der BAV-Aufsichtstätigkeit bis Ende 1995 ergibt sich für den Bund hingegen weder direkt noch indirekt eine Handlungspflicht oder ein Handlungsinteresse.

Der Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri und Lauri in Zusammenhang mit der Pensionskasse ASCOOP wird dem Vernehmlassungsbericht zur Sanierung der PK SBB beigelegt. Somit können sich die Kantone, Parteien sowie alle interessierten Verbände und Organisationen im Rahmen der Vernehmlassung zur Sanierung der Pensionskasse SBB auch zur Pensionskasse ASCOOP äussern. Das weitere Vorgehen wird der Bundesrat gestützt auf die Auswertung der Vernehmlassung festlegen.


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