Eidgenössische Volksabstimmungen künftig an fixen Daten

Bern, 17.06.2002 - Abstimmungstermine brauchen künftig nicht mehr jedes Jahr speziell fixiert zu werden. Vielmehr finden eidgenössische Urnengänge fortan an festen Daten statt. So hat es der Bundesrat mit einer Revision der Verordnung über die Politischen Rechte festgelegt. Zugleich ermöglicht er Auslandschweizer Stimmberechtigten weitere Erleichterungen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte.

Mit dem Ziel, die Abstimmungsplanung zu verbessern, hat die Bundeskanzlei letztes Jahr bei Kantonen, politischen Parteien, Wirtschaftskreisen und weiteren interessierten Organisationen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dieses ergab eine breite Zustimmung zum Vorschlag, die Abstimmungstermine anhand abstrakter Regeln auf Jahre hinaus festzulegen. Laut Beschluss des Bundesrates gelten in Zukunft die folgenden Abstimmungstermine:

  • Im ersten Quartal der zweite Februar-Sonntag in jenen Jahren, in denen der Ostersonntag auf ein Datum nach dem 10. April fällt (also in den Jahren 2003, 2004, 2006 und 2009), bzw. der viertletzte Sonntag vor Ostern in jenen Jahren, in denen der Ostersonntag auf ein Datum bis einschliesslich 10. April fällt (also 2005, 2007, 2008 und 2010).
  • Im zweiten Quartal der dritte Mai-Sonntag in jenen Jahren, in denen der Pfingstsonntag auf ein Datum nach dem 28. Mai fällt (also in den Jahren 2003, 2004, 2006 und 2009), bzw. der dritte Sonntag nach Pfingsten in jenen Jahren, in denen der Pfingstsonntag auf ein Datum bis einschliesslich 28. Mai fällt (also 2005, 2007, 2008 und 2010).
  • Im dritten Quartal in allen Nichtwahljahren der vierte September-Sonntag. In Wahljahren (2003, 2007) finden die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrats von Gesetzes wegen am zweitletzten Oktober-Sonntag statt; in jenen Jahren gibt es im dritten Quartal keine eidgenössischen Volksabstimmungen.
  • Im vierten Quartal stets der letzte November-Sonntag.

Sollte aus nachvollziehbaren Gründen einmal eine Terminänderung nötig sein, entscheidet der Bundesrat jeweils spätestens im Juni des Vorjahres.

Erleichterungen für Auslandschweizer

Der Bundesrat hat überdies Massnahmen beschlossen, mit denen Auslandschweizer Stimmberechtigten die Ausübung ihrer politischen Rechte besser ermöglicht werden. So können die Gemeinden die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig eine Woche früher mit dem Stimmmaterial bedienen.

Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, Auslandschweizer Stimmberechtigten die Erneuerung ihres Eintrags im Stimmregister zu erleichtern. Die Stimmgemeinden stellen ihnen künftig mindestens einmal pro Jahr ein entsprechendes Formular zu. Dieses sollte, separat oder zusammen mit dem ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel, unterzeichnet an die Stimmgemeinde zurückgeschickt werden.

Die Änderung der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer tritt per 1. August 2002 in Kraft. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA wird zusammen mit den Kantonen und Gemeinden für die Umsetzung sorgen und den Gemeinden das erwähnte Formular elektronisch zustellen.


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