Abstimmungsvorlagen für den 2.Juni 2002

Bern, 23.01.2002 - Der Bundesrat hat entschieden, am 2.Juni 2002 die zwei abstimmungsreifen Vorlagen betreffend den Schwangerschaftsabbruch, das heisst die Gesetzesänderung und die Volksinitiative, zur Abstimmung zu bringen. Hingegen kommt das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) erst am 22.September 2002 zur Abstimmung, da zunächst die Konsensgespräche über die Verordnung fortgesetzt werden sollen.

Am 2.Juni 2002 wird somit über die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (mehrere Artikel betreffend den Schwangerschaftsabbruch) und über die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" abgestimmt.

Der Bundesrat hatte bereits früher den Grundsatzentscheid getroffen, über diese beiden Vorlagen gemeinsam abstimmen zu lassen. Die vom Parlament auf Grund einer parlamentarischen Initiative erarbeitete Gesetzesänderung sieht eine Fristenregelung vor, gemäss welcher der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich straflos ist. Angesichts der immer grösseren Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität hält der Bundesrat die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs für dringlich und er unterstützt die vom Parlament beschlossene Fristenregelung. Die in der Initiative "für Mutter und Kind" vorgeschlagene Regelung lehnt er hingegen ab, denn sie wäre deutlich restriktiver als die heute in den meisten Kantonen herrschende Praxis.

Abstimmungsreif wäre auch das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG), gegen das das Referendum ergriffen worden ist. Da jedoch die entsprechende Verordnung noch nicht reif ist, hat der Bundesrat die Abstimmung über das EMG auf den 22.September 2002 angesetzt. Er kommt damit auch dem Wunsch nach Klarheit über das weitere Vorgehen entgegen. In den kommenden Wochen und Monaten wird das Bundesamt für Energie (BFE) die Gespräche mit jenen Kreisen weiterführen, die an den Vollzugsfragen des EMG besonders interessiert sind. Damit sollen die in der Vernehmlassung zu Tage getretenen Differenzen so weit als möglich aus dem Weg geräumt werden. Das BFE will vor allem die Kritik an der hohen Regelungsdichte der Verordnung Rechnung tragen.

Im Vordergrund der Gespräche mit den direkt betroffenen Organisationen und den Fachgruppen der Elektrizitätswirtschaft steht die Optimierung der Massnahmen, die eine geordnete Öffnung des Elektrizitätsmarktes gewährleisten sollen. Die Verordnung soll im Sinne einer stärkeren Subsidiarität und einer grösseren Eigenverantwortung der Elektrizitätsbranche entschlackt werden. Sie soll dem Bundesrat im Frühsommer zur Genehmigung unterbreitet werden.

Die Vernehmlassung zur Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) dauerte vom 5.Oktober bis zum 7.Dezember 2001. Rund 230 Stellungnahmen gingen ein. Obwohl die Auswertung der Vernehmlassung noch im Gange ist, zeichnen sich die wesentlichsten Kritkipunkte bereits heute ab. Generell bemängelt die Wirtschaft die zu hohe Regelungsdichte. Umweltschutzkreise fordern eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energie und mindestens die Beibehaltung der diesbezüglichen Bestimmungen in der Verordnung. Für die Konsumentenorganisationen sind vor allem die Transparenz über Herkunft und Preise der Elektrizität sowie die Versorgungssicherheit von zentraler Bedeutung. Von verschiedenen Seiten wird gefordert, die Rolle und der Entscheidungsspielraum der Schiedskommission seien zu stärken und die nötigen Regelungen seien zeitlich gestaffelt einzuführen, nicht bereits mit der EMV. Damit sollen die Erfahrungen der schrittweisen Marktöffnung berücksichtigt werden.


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