BAZL reduziert einzelne Gebühren

Bern, 01.07.2008 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) reduziert die Gebühren für einzelne Leistungen. Damit reagiert das Amt auf Kritik an der neuen Gebührenverordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist.

Der Bundesrat hatte im vergangenen Herbst die revidierte Gebührenordnung des BAZL genehmigt und auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Durch die angepassten Gebührensätze kann das BAZL wie von der Landesregierung gefordert seinen Kostendeckungsgrad erhöhen und 20 zusätzliche Stellen für die Sicherheitsaufsicht haushaltneutral finanzieren. Die neue Gebührenverordnung ermöglicht dem Amt auch, seine Leistungen verstärkt nach Aufwand zu verrechnen, während die alte Fassung noch mehrheitlich Pauschalgebühren enthalten hatte.

Die neuen Gebührensätze lösten in Luftfahrtkreisen Kritik aus. Vor allem Vertreter der Leichtaviatik beklagten sich über das Ausmass der Aufschläge verschiedener Gebührensätze. An einer Informationsveranstaltung des Aero-Clubs sagte BAZL-Direktor Raymond Cron Mitte Mai zu, die Tarife zu überprüfen. Die Abklärungen ergaben, dass bei der Festlegung einzelner Gebührensätze Spielraum für eine Reduktion besteht. Das BAZL hat deshalb entschieden, die folgenden Gebührentarife zu senken:

  • Bewilligung für Aussenlandungen (Landungen ausserhalb eines Flugplatzes) von 500 auf 400 Franken für kommerzielle Flüge und 250 Franken für private Flüge
  • Umwandlung ausländischer Ausweise in eine Schweizer Lizenz für Privatpiloten von 600 auf 230 Franken
  • Grundgebühr für Flugveranstaltungen von 750 auf 400 Franken
  • Bewilligung für Flüge unterhalb der gesetzlichen Mindestflughöhen von 400 auf 250 Franken für private Flüge
  • Halbierung der Jahresgebühr für im Schweizer Register eingetragene Luftfahrzeuge, wenn das Fluggerät während eines vollen Jahres stillgelegt, das heisst nicht mehr in Betrieb ist, oder während den ersten sechs Monaten eines Jahres aus dem Register gelöscht wird
  • Mindestgebühr für Änderungen an der Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Flugzeugen von 500 auf 200 Franken

Das BAZL reduziert diese Gebühren rückwirkend auf Anfang 2008. Piloten, Luftfahrzeugbesitzer, Untenehmen und Organisatoren von Flugveranstaltungen, welche noch die höheren Ansätze bezahlt haben, erhalten die Differenz zu den neuen Tarifen zurückerstattet.  


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-19824.html