Häusliche Gewalt: Beratung für Täter und Täterinnen

Bern, 30.06.2008 - Beratung und Anti-Gewalt-Programme für Personen, die in einer Paarbeziehung Gewalt ausüben, sind wichtige Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Erstmals liegt nun eine Bestandesaufnahme aller Institutionen in der Schweiz vor, die mit Tätern und Täterinnen häuslicher Gewalt arbeiten. Die von der Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Auftrag gegebene Studie informiert umfassend über das Angebot, beleuchtet aber auch die unsichere finanzielle Zukunft dieser wichtigen Unterstützungsarbeit.

Häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz ein verbreitetes soziales Problem. 25 Beratungsstellen nehmen sich der Täter und Täterinnen an und unterstützen sie gezielt mit Beratungen oder Trainingsprogrammen. Im Jahr 2006 haben diese noch mehrheitlich jungen Institutionen insgesamt 733 Männer und 78 Frauen in Form von Einzel-, Gruppen- und Paarberatungen sowie von Trainingsprogrammen unterstützt. Rund 70% der Männer und 50% der Frauen nahmen freiwillig teil. Bei rund 30% der Männer und 50% der Frauen handelte es sich um verordnete Massnahmen im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens.

In den Beratungsstellen lernen die Ratsuchenden, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und Beziehungen in Zukunft gewaltfrei zu gestalten. Diese Dienstleistung ergänzt die gängige Praxis der Bestrafung und bildet eine zentrale Massnahme zur Verhütung weiterer Gewalt. Der heute veröffentlichte Bericht des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG stellt die Beratungsstellen in kurzen Portraits vor. Er gibt Auskunft über Angebote und Angebotslücken in der Schweiz, über Arbeitsweisen und Ziele und zeigt die oft schwierigen Bedingungen auf, unter denen gearbeitet wird.

Viele Kantone und Gemeinden haben erkannt, wie wichtig die Rolle dieser Beratungsstellen ist. Sie beteiligen sich ohne Auflagen des Bundes an den Kosten. Die Beteiligung erfolgt meist dann, wenn Massnahmen im Rahmen eines laufenden Verfahrens oder einer Strafe angeordnet werden.

Gleichzeitig legt der Bericht aber auch den Finger auf eine Schwachstelle: Die Beratung jener Personen, die sich freiwillig und ausserhalb eines Verfahrens melden, ist in den meisten Fällen finanziell nicht gesichert. Der Bericht wirft die Frage auf, ob eine Begrenzung von Beratung und Trainingsprogrammen auf die registrierten Täter und Täterinnen aus Sicht der Gewaltprävention nicht zu kurz greift.

Der ausführliche Bericht ist in deutscher oder französischer Sprache erhältlich. Eine Kurzfassung liegt in deutscher, französischer und italienischer Sprache vor. Die Berichte können als pdf-Dokument auf der Website der Fachstelle gegen Gewalt unter
www.gleichstellung-schweiz.ch (Rubrik: Fachstelle gegen Gewalt)
herunter geladen oder in Papierform bestellt werden unter
ebg@ebg.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Fachstelle gegen Gewalt FGG

Irene Huber Bohnet, wissenschaftliche Mitarbeiterin
irene.huber@ebg.admin.ch
Tel. 031 322 68 26



Herausgeber

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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