Erfolgreiche Arbeitsvermittlung in der Invalidenversicherung

Bern, 27.06.2008 - Eingliederung ist auch unter schwierigen Voraussetzungen möglich. Die Grundidee der 5. IV-Revision, Eingliederung vor Rente, wird damit bestätigt. Eine Evaluation der Arbeitsvermittlung im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV) zeigt auf, welche Faktoren massgeblich zu erfolgreicher Eingliederung führen und wo weiteres Entwicklungspotential liegt.

Bereits unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen der 4. IV-Revision war Arbeitsvermittlung eine wichtige Aufgabe der IV-Stellen. Wie hat sie bisher gewirkt, welches sind Erfolgsfaktoren und wie wird die Arbeitsvermittlung durch die IV-Stellen von den Arbeitgebern wahrgenommen? Diese Fragen untersuchte eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beim Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) in Auftrag gegebene Evaluation.

Die Studie setzt die Arbeitsvermittlungserfolge der IV-Stellen in Beziehung mit verschiedenen äusseren Faktoren wie z.B. Arbeitslosigkeitsrate, Anteil AusländerInnen, Anteil Bevölkerung mit tiefem Bildungsniveau, aber auch mit internen Faktoren wie z.B. Organisation, Personal oder Abläufe einer IV-Stelle. Die Studie kommt zum Schluss, dass der Eingliederungserfolg der IV-Stellen grösstenteils von IV-Stellen-internen Faktoren abhängt. Dadurch, dass der Erfolg für eine Eingliederung nur gering durch die Arbeitslosigkeitsrate oder andere externe Faktoren beeinflusst wird, besteht ein erhebliches Potential bei den IV-Stellen, mit geeigneten Massnahmen die Wirksamkeit der beruflichen Massnahmen noch zu steigern. Die 5. IV-Revision hat den Schwerpunkt auf die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitsbedingter Erwerbsbehinderung gesetzt. Im Hinblick auf das geortete Eingliederungspotential liegt sie damit richtig.

Bei den IV-Stellen haben sich folgende drei wichtige interne Erfolgsfaktoren herauskristallisiert:

  • Personal: sowohl Qualifikationsprofil der Arbeitsvermittler als auch hoher personeller Einsatz in der Arbeitsvermittlung und deren Steuerung durch Zielvorgaben spielen eine Rolle.
  • Innerbetriebliche Abläufe: Kurze innerbetriebliche Entscheidungswege und interdisziplinäre Teams erhöhen die Erfolgswahrscheinlichkeit. Der anhand der Umsetzung der 5. IV-Revision formulierte Leitsatz „Gespräch vor Akten“, wo also bereits vor einer intensiven Abklärung eines Rentenanspruchs über die (Re)Integration gesprochen wird, erweist sich als erfolgversprechend.
  • Zusammenarbeit mit Unternehmen: Ein zielgesteuerter Auf- und Ausbau des Arbeitgebernetzes steigert die Wirksamkeit der beruflichen Massnahmen.

Die Studie ortet das Potential im Bereich der beruflichen Eingliederung also in der Anpassung der Strukturen und Prozesse innerhalb der IV-Stellen, aber auch in einer grosszügigen Ausgestaltung des Zugangs zu beruflichen Massnahmen. Dies wurde bereits erkannt und im Rahmen der 5. IV-Revision wurden diesbezügliche Aufgaben verteilt.

Die befragten Unternehmen beurteilen die Kontakte mit den IV-Stellen überwiegend als positiv. Sie bescheiden den Arbeitsvermittlern hohe Kompetenz. Die Informationen und Hilfestellungen der IV-Stellen haben häufig zu einer verbesserten Integration von Behinderten beigetragen. Andererseits sehen die Unternehmen auch Verbesserungspotential zum Beispiel in einer Vereinfachung der administrativen Formalitäten.


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