Am 3. August gilt in Frankreich teilweise ein Fahrverbot für Gruppen mit Kindern unter 16 Jahren

Bern, 20.06.2002 - Gemäss einer Mitteilung der französischen Behörden werden in Frankreich am Samstag, 3. August 2002, von 00.00 bis 24.00 Uhr Carfahrten mit Gruppen von mehr als 15 Kindern unter 16 Jahren ausserhalb einer bestimmten Zone verboten sein.

Erlaubt sind ausschliesslich Fahrten im Abfahrtsdepartement und den angenzenden Departementen. Für Gesellschaftswagen aus der Schweiz gilt als Abfahrtsdepartement jenes, in welchem sich der Grenzübergang befindet.


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Bundesamt für Strassen ASTRA
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