Einführung der allgemeinen Volksinitiative: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest

Bern, 10.06.2005 - Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative sowie zur Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Er beauftragte die Bundeskanzlei, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten, wobei die durch die Vernehmlassungsergebnisse ermöglichten Vereinfachungen berücksichtigt werden sollen.

Der Bundesrat hatte im November 2004 die Bundeskanzlei ermächtigt, bei Kantonen, Parteien, Wirtschaftsverbänden und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung durchzuführen zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, des Parlamentsgesetzes sowie des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer. Damit sollten einerseits die am 9. Februar 2003 von Volk und Ständen gutgeheissene Einführung der allgemeinen Volksinitiative vollzugsreif gemacht werden; andererseits wollte der Bundesrat Meinungen zu Anliegen der Auslandschweizer im Zusammenhang mit Vote électronique sowie der Kantone im Zusammenhang mit Nationalratswahlen einholen.


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