Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung des Netzbeschlusses

Bern, 02.07.2008 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz eröffnet. Mit dem so genannten Netzbeschluss sollen knapp 400 Kilometer bestehende Strassen neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Damit wird der Bund Eigner dieser Strassen und wird für den Unterhalt und Betrieb dieser Strecken zuständig sein. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass alle Landesteile durch Nationalstrassen erschlossen sind. Der Bund will die finanzielle Mehrbelastung über die Globalbeiträge an die Kantone kompensieren. Diese Kompensation ist unumgänglich. Die Kantone können nun zwischen dieser Lösung und dem Status quo – dem Verzicht auf den Transfer dieser 400 Kilometer Strassen – wählen.

Die heutige Linienführung des Nationalstrassennetzes basiert zur Hauptsache auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz von 1960. Dieser so genannte Netzbeschluss entspricht inzwischen nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Ansprüchen. In den letzten zehn Jahren wurden über dreissig Begehren um Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz im Parlament deponiert. Deshalb wurde das Nationalstrassennetz umfassend überprüft.

Im Rahmen des am 26. April 2006 vom Bundesrat verabschiedeten "Sachplans Verkehr" wurden "funktionale Kriterien" für die Netzzuordnung festgelegt. Diese Kriterien basieren auf den verkehrs-, regional- und raumordnungspolitischen Zielen des Bundes. Die wichtigsten Anforderungen sind: Durchleiten des internationalen Transitverkehrs, Verbinden der Schweiz mit dem Ausland, Verbinden der schweizerischen Agglomerationen untereinander und Anbinden der grossen Tourismusregionen und der Kantonshauptorte. Damit wurde die Grundlage für eine konsistente Entwicklung des Nationalstrassennetzes geschaffen, die nun in eine Anpassung des Netzbeschlusses mündet. Konkret hätte die Anpassung des Netzbeschlusses zur Folge, dass bestehende Kantonsstrassen mit einer Gesamtlänge von knapp 400 Kilometern ins Nationalstrassenetz aufgenommen würden.

Die finanziellen Folgen der Anpassung

Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ist der Bund Nationalstrasseneigentümer. Mit dem neuen Netzbeschluss geht damit auch das Eigentum an den neu aufgenommenen Strassen auf den Bund über.

Für den Ausbau des beschlossenen Nationalstrassennetzes sowie für dessen Unterhalt und Betrieb ist ebenfalls der Bund zuständig. Mit der Anpassung des Netzbeschlusses dürften ihm jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 150 Millionen Franken für Betrieb und Unterhalt und rund 200 Millionen Franken für den Ausbau entstehen. Die Kantone werden von ihren bisherigen finanziellen Verpflichtungen für diese Strecken vollständig entlastet. Diese Lastenverschiebung auf den Bund wird bei den Kantonen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen kompensiert. Die Kompensation der für den Bund dadurch im Bereich der Mineralölsteuer entstehenden Mehrbelastungen durch die Kantone ist unumgänglich. Alternative dazu wäre nur das Beibehalten der heutigen Lösung, d.h. der Verzicht auf die Anpassung des Netzbeschlusses. Der Bundesrat lädt deshalb die Kantone ein, für die von ihnen favorisierte Lösung Stellung zu nehmen.

Das angepasste Nationalstrassennetz

Die folgenden bestehenden Strassenabschnitte sollen mit der Anpassung des Netzbeschlusses ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden:
 
- H21, Martigny – Gd. St-Bernard
- H15, Schaffhausen – Thayngen
- H6, Bern/Schönbühl – Biel
- H20, Neuchâtel –Le Locle – Col des Roches
- H223, Spiez – Kandersteg
- H509, Goppenstein – Gampel
- H338, (Hirzel) Baar – Wädenswil
- H394, Mendrisio – Stabio / Gaggiolo
- H406, H13, Bellinzona – Locarno
- H13, Kreuzlingen – Meggenhus
- Kantonale Autostrasse A53, Brüttisellen – Wetzikon – Rüti
- Kantonale Autostrasse A53, Rüti ZH - Reichenburg
- H8, St. Gallen – Winkeln – Appenzell
- H18, Delémont Est – Hagnau
- H17, Niederurnen – Glarus
- H2, Pratteln – Liestal
- H5, Aarau – Aarau-Ost
- H417, H3, Thusis – Silvaplana
- H10, Thielle – Murten

Noch nicht berücksichtigt werden Anpassungen in den Agglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich. Diese Anpassungen erfolgen im Zusammenhang mit den Programmbotschaften "Agglomerationsverkehr" und "Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen" zu einem späteren Zeitpunkt.

Der heutige Nationalstrassenabschnitt der N4 zwischen Schaffhausen und Bargen wird aus dem Nationalstrassennetz entlassen. Er erfüllt die „funktionalen Kriterien“ nicht mehr.


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