Label für legalen Kaviar

Bern, 16.06.2008 - Die Schweiz verschärft die Massnahmen gegen den illegalen Kaviarhandel: Neu muss jede Kaviardose eine Etikette tragen, welche die legale Herkunft bescheinigt, und sämtliche im Ka-viarhandel tätigen Unternehmen müssen registriert sein. Damit ist ab sofort auch für Konsu-mierende die legale Herkunft des Kaviars ersichtlich. Die Europäische Union hat vor einigen Monaten ebenfalls entsprechende Verschärfungen eingeführt.

Seit 1998 unterliegen die Störe und damit auch ihre Eier, der Kaviar, dem Artenschutzabkommen CITES. Damit darf Kaviar nur in die Schweiz importiert werden, wenn das Herkunftsland und die Schweiz dies bewilligt haben. Diese Bewilligungspflicht gilt für Unternehmen wie für Private. Reisende durften bislang jedoch bis zu 250 Gramm Kaviar ohne Bewilligung einführen. Neu wurde die Grenze auf 125 Gramm gesenkt. Zudem ist ab sofort eine Etikette vorgeschrieben, an der auch Konsumierende die legale Herkunft des Kaviars erkennen können.

 

Die Verschärfungen wurden nötig, da weltweit nach wie vor ein grosser Teil des gehandelten Kaviars illegal gewonnen wird - meist im Kaspischen Meer. Laut Schätzungen betrifft dies 80-90% des Kaviars. Die Schweiz ist jedoch dank strenger Kontrollen schon seit Jahren nicht mehr attraktiv für den illegalen Kaviarhandel. Noch Ende der 90er Jahre war die Schweiz ein bedeutendes Durchgangsland für Kaviar: Damals wurden pro Jahr mehr als 60 Tonnen Kaviar in die Schweiz importiert - so viel wie in die USA - und das meiste davon wieder reexportiert. Heute gelangen nur noch rund 5 Tonnen Kaviar in die Schweiz.


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