Anhörung gestartet: Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe zentral erfassen

Bern, 17.06.2008 - Nutztierhaltungen sollen in der Schweiz umfassender registriert werden. Sämtliche Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe, auch Hobbyhaltungen, sollen künftig zentral erfasst und bei Schweinen sollen neu auch Zu- und Abgänge an die Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden. Die Daten erleichtern die Bekämpfung von Tierseuchen und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Im Entwurf zur Änderung der Tierseuchenverordnung wird zudem neu eine Schlachtabgabe als Ersatz der Viehhandelsabgabe vorgeschlagen. Die Anhörung der Tierseuchenverordnung dauert bis am 22. August 2008.

Um Tierseuchen zu bekämpfen oder bei verunreinigten Lebensmitteln die Probleme bis in den Stall zurückverfolgen zu können, müssen die verantwortlichen Behörden wissen, wo welche Nutztiere stehen. Bislang sind jedoch nur landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Tierhaltungen zentral erfasst. Nun sollen sämtliche Betriebe, die für die Lebensmittelproduktion relevante Tierarten halten, schweizweit registriert werden, landwirtschaftliche und Hobbybetriebe. Neu betrifft dies nicht-landwirtschaftliche Pferde-, Geflügel-, Speisefisch- und Bienenbetriebe.

Tierseuchen können durch den Handel mit Tieren verbreitet werden, weshalb Abgaben für die Tierseuchenbekämpfung erhoben werden. Bislang bezahlten diese Abgaben die Viehhändler. Neu soll eine Abgabe pro Tier erhoben werden. Sämtliche Personen, die Tiere zur Schlachtung bringen, werden deshalb einen Betrag ausrichten müssen. Dies gilt für Tierhaltende genauso wie für Viehhändler, wobei letztere deutlich mehr Tiere in den Schlachthof bringen. Diese Schlachtabgabe ist besser kontrollierbar als das jetzige System und erfasst den gesamten Handel mit Tieren. Die Gesamteinnahmen bleiben dadurch unverändert.

Bei mehreren Tierseuchen werden zudem die Bestimmungen an die momentane Seuchensituation und an neue Erkenntnisse angepasst. Dies betrifft die Sauerbrut der Bienen, BSE, CAE, Rauschbrand, Coxelliose, Schafräude und das bösartige Katarrhalfieber. Die Anhörungsunterlagen mit den Verordnungsänderungen und den Erläuterung finden Sie unter http://www.bvet.admin.ch/aktuell/01012/index.html?lang=de


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