Bundesrat behält hohen Umweltstandard für Sportboote bei – Jet-Ski in der Schweiz weiterhin nicht zugelassen

Bern, 18.06.2008 - Jet-Skis (Wassermotorräder) sind in der Schweiz weiterhin nicht zugelassen. Der Bundesrat hat bei der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) auf die umstrittene Neuerung verzichtet. Ebenso will er die Umweltstandards auf den Schweizer Gewässern nicht senken.

Aufgrund des Anhörungsverfahrens bei den Kantonen und den interessierten Kreisen im Frühling 2008 verzichtet der Bundesrat auf eine Zulassung von Wassermotorrädern und auf eine Anpassung der Umweltstandards. Der Bundesrat wollte zunächst die Ausnahme für Jet-Skis im Zuge der Angleichung des schweizerischen Produkterechts an das europäische Recht aufheben. Obwohl die Kantone weiterhin die Möglichkeit gehabt hätten, die Jet-Skis auf ihren Gewässern zu untersagen, wurde dieser Vorschlag quer durch alle Interessensgruppen vehement abgelehnt.

Diese Fahrzeuge gelten weiterhin nicht als Sportboote, sondern als Vergnügungsschiffe. Sie unterliegen damit einer an ihre Länge gekoppelten Leistungsbeschränkung. Faktisch bedeutet dies ein Zulassungsverbot für Wassermotorräder auf Schweizer Gewässern.

Auch weitere Ausnahmen gegenüber der EG-Richtlinie über Sportboote werden beibehalten. Sie schreiben vor allem bauliche Veränderungen vor, die einem besseren Schutz des Wassers dienen. So dürfen Tanks mit wassergefährdenden Stoffen nicht Bestandteil der Aussenhaut (Rumpf) von Sportbooten sein. Damit sollte der Austritt dieser Stoffe (z.B. Dieselkraftstoff, Fäkalien) bei undichten Tanks verhindert werden. Ferner bleiben Behälter zum Auffangen von Abwässern vorgeschrieben. Auch der Inhalt von Fäkalientanks darf nicht ins Gewässer eingeleitet werden. Entsprechende Anschlüsse dieser Tanks an die Bordwand sind weiterhin nicht gestattet.

Die Revision der BSV, die auf 1. Januar 2009 in Kraft tritt, beinhaltet verschiedene technische Änderungen und Anpassungen bei der Terminologie. So wird zum Beispiel die Länge von Schiffen neu definiert, und Ruderboote dürfen nachts neu mit Blitzlichtern statt mit den bisherigen Rundumlichtern ihre Sichtbarkeit verbessern.


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