Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des öffentlichen Beschaffungswesens

Bern, 30.05.2008 - Der Bundesrat will das Beschaffungsrecht des Bundes modernisieren, flexibilisieren und harmonisieren. Er hat dazu heute die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet. Diese dauert bis Mitte September 2008.

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein volkswirtschaftlich bedeutsames Segment der Schweizerischen Wirtschaft. Die Gesamtsumme der durch die Gemeinden, die Kantone und den Bund für die Beschaffung von Bauten, Waren und Dienstleistungen aufgewendeten Mittel beträgt (Stichjahr 2004) rund 34 Milliarden Franken pro Jahr. Das entspricht 25 Prozent der gesamten Staatsausgaben und 8 Prozent des Bruttoinlandproduktes.

Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist Bestandteil des vom Bundesrat verabschiedeten Pakets zur Förderung des schweizerischen Wirtschaftswachstums. Eine Studie kommt zum Schluss, dass mit der Revision jährlich rund 400 Millionen Franken eingespart werden können.

Im Vorfeld der Revision war eine Stärken-Schwächen-Analyse des bisherigen Beschaffungsrechts durchgeführt worden. An der Analyse beteiligten sich Beschaffungsstellen aller Staatsebenen, Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Forschungsinstitute. Basierend auf den Ergebnissen dieser Umfrage beschloss der Bundesrat 2004 die Modernisierung, Flexibilisierung und Harmonisierung des Beschaffungswesens.

Modernisierung: Auch im Beschaffungsverfahren sollen neue Informationstechnologien eingesetzt werden. Die elektronische Version des Schweizerischen Handelsamtsblatts soll offizielles Publikationsorgan für Bundesbeschaffungen werden.

Flexibilisierung: Im Weiteren werden die Abläufe im Beschaffungsverfahren effizienter gestaltet, um Verfahren rascher abwickeln zu können. Anbieter und Beschaffungsstellen erhalten mehr Freiraum, was insbesondere komplexe Beschaffungen vereinfacht.

Harmonisierung: Die Revision reduziert die Zersplitterung des Beschaffungswesens zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat schlägt zur Harmonisierung eine Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts vor. Damit wird den verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone Rechnung getragen. Die Kantone behalten den Gestaltungsspielraum in den ihnen vorbehaltenen Gebieten.

Klärung: Die Gesetzesvorlage klärt zudem gewisse Sachverhalte und Begriffe, die bisher bei der praktischen Anwendung zu Unklarheiten führten. So soll etwa geklärt werden, welche Organisationen künftig als Beschaffungsstellen qualifizieren und was genau unter einer öffentlichen Beschaffung zu verstehen ist.

Übergeordnetes internationales Recht berücksichtigt

Die Revisionsvorlage berücksichtigt bereits die Änderungen des WTO- Übereinkommens , das ebenfalls überarbeitet wird und 2010 in Kraft treten soll. Insbesondere werden die direkt anwendbaren Bestimmungen des WTO-Übereinkommens einheitlich für Bund und Kantone umgesetzt.

Gesamtschweizerisch werden zudem einheitliche Grundsätze und Regelungen für einen funktionierenden Binnenmarkt vorgeschlagen. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen soll die entsprechenden Bestimmungen des Binnenmarktgesetzes übernehmen.

Vorzüge der Vorlage

Die Vernehmlassungsvorlage bringt Wirtschaft und öffentlicher Hand unter anderem folgende Vorteile:

  • mehr Transparenz
  • erleichterten Zugang zum Beschaffungsmarkt für offerierende Firmen und mehr Wettbewerb
  • erhebliches Sparpotenzial für öffentliche Hand und offerierende Firmen

Leistungsortsprinzip für ausländische Anbieter

Die Vernehmlassungsvorlage sieht das Leistungsortsprinzip für ausländische Anbieter vor, welche in der Schweiz Dienstleistungen erbringen. So muss etwa ein ausländisches Bauunternehmen für Bauleistungen in der Schweiz die schweizerischen Vorschriften beachten. Mit dieser Lösung wird die schweizerische Volkswirtschaft gestärkt und die schweizerischen Errungenschaften im Bereich der Arbeits- und Arbeitsschutzbestimmungen geschützt.

Die Vernehmlassung zum öffentlichen Beschaffungswesen dauert bis Mitte September 2008. Das revidierte Gesetz soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten.


Adresse für Rückfragen

Anouk d'Hooghe Witschi, Geschäftsführerin Beschaffungskommission Bund (BKB), Tel. 031 322 38 50



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