Rückübernahmeabkommen mit Rumänien und Bulgarien verbessert

Bern, 30.05.2008 - Der Bundesrat hat heute den Rückübernahmeabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien hat die Schweiz mit diesen beiden Staaten auch eine Verbesserung der Rückübernahmeabkommen verhandelt. Diese Abkommen stammen aus den Jahren 1996 (Rumänien) bzw. 1994 (Bulgarien) und ermöglichen die vereinfachte Rückschaffung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz nach Rumänien und Bulgarien. Sie werden durch die jetzt vom Bundesrat verabschiedeten Abkommen ersetzt.

Die Rückübernahmeabkommen mit Rumänien und Bulgarien wurden auf der Basis von EU-Standard-Regelungen ausgestaltet. Neu können nicht nur Bürger aus Rumänien und Bulgarien mit illegalem Aufenthalt in der Schweiz, sondern auch Drittstaatsangehörige in die beiden Länder zurückgeführt werden. Damit kann zusätzlich eine wichtige Kategorie von Personen zurückgeführt werden, welche Rumänien und Bulgarien lediglich als Transitland benutzen.

Die Verhandlungen wurden im vergangenen Jahr aufgenommen und die Rückübernahmeabkommen in diesem Jahr paraphiert. Eine „Sonderregelung“ mit Rumänien spezifisch für Roma war in den Verhandlungen zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Eine solche wäre nicht mit dem schweizerischen Verfassungsgrundsatz der Nicht-Diskriminierung vereinbar. Das Abkommen ermöglicht hingegen die vereinfachte Rückschaffung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.

Die Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens mit Rumänien durch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und den rumänischen Innenminister Cristian David ist für den 13. Juni 2008 geplant. Der Zeitpunkt für die Unterzeichnung des entsprechenden Abkommens mit Bulgarien ist noch offen.


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