Bundesrat beruft Monica Mächler und Daniel Zuberbühler in den Verwaltungsrat der FINMA

Bern, 21.05.2008 - Der Bundesrat hat heute mit der Wahl von Monica Mächler, Direktorin des Bundesamtes für Privatversicherungen BPV, und Daniel Zuberbühler, Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission EBK, die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA um zwei auf neun erhöht und damit dieses Gremium auf den 1. Januar 2009 hin komplettiert. Sieben Verwaltungsratsmitglieder waren vom Bundesrat bereits am 16. Januar 2008 gewählt worden und sind seit dem 1. Februar im Amt. Die Amtsdauer für alle neun Mitglieder des Verwaltungsrates endet am 31. Dezember 2011.

Nachdem der Bundesrat heute die Wahl des Direktors der FINMA, Patrick Raaflaub, genehmigt hatte (vgl. Mitteilung der FINMA), waren die Voraussetzungen für die Zuwahl von zwei weiteren Mitgliedern in den Verwaltungsrat der FINMA gegeben. Die Ergänzungswahl war vom Bundesrat im Januar angekündigt worden (vgl. Medienmitteilung vom 16. Januar 2008).

Der Bundesrat hat dieses Wahlgeschäft heute vorgenommen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Überganges sowie zur Unterstützung des verantwortlichen Direktors in der Aufbauphase der FINMA werden für die Amtsperiode 2009 bis Ende 2011 zwei Vizepräsidien geschaffen. Diese werden mit den neu in den Verwaltungsrat berufenen Mitgliedern Monica Mächler (1956) und Daniel Zuberbühler (1948) besetzt. Der Vizepräsident des Verwaltungsrats FINMA für 2008, Peter V. Eckert, wird das Vizepräsidium per 31. Dezember 2008 zur Verfügung stellen. Mächler und Zuberbühler werden bis Ende 2008 weiterhin als Direktor und Direktorin ihrer Ämter amten. Die Verantwortung für die Aufsichtsgeschäfte verbleibt ebenfalls bis Ende Jahr im BPV beziehungsweise in der EBK.

Der Bundesrat versteht die Schaffung zweier Vizepräsidien ausdrücklich als Übergangslösung. Im Sinne einer guten Corporate Governance bildet der Präsident zusammen mit den beiden Vizepräsidien innerhalb des Verwaltungsrates kein Gremium und die Vizepräsidien haben keine vorberatende Funktion.

Für die beiden Vizepräsidien gelten die Regelungen, die in der Einsetzungsverfügung vom 16. Januar 2008 für die Verwaltungsräte festgelegt wurden. Demnach beträgt ihre Jahrespauschale je 100'000 Franken. Dadurch abgedeckt werden die ordentlichen Aufgaben als Vizepräsident des Verwaltungsrats der FINMA (Arbeitspensum rund 35%; rund 15 Sitzungstage).

Vorgesehen ist, dass die beiden Vizepräsidenten bis auf Weiteres auch die Delegationen im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und in der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher leiten werden. Damit trägt der Bundesrat insbesondere der globalen Verflechtung der Finanzmärkte und der internationalen Dimension der Finanzmarktaufsicht Rechnung. Zudem lassen sich mit dieser Massnahme sowohl die Kontinuität in diesen Gremien sicherstellen als auch die Geschäftsleitung FINMA entlasten, welche sich damit in den ersten Jahren vor allem den anstehenden betrieblichen Veränderungen widmen kann. Soweit in dieser Übergangsphase vorübergehend zusätzliche oder besondere Aufgaben anfallen, die durch die Vizepräsidenten wahrgenommen werden, werden sie in einem gesonderten Mandatsverhältnis geregelt und verhältnismässig entschädigt.

Verwaltungsrat FINMA

Das Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG sieht die Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission EBK, des Bundesamtes für Privatversicherungen BPV und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in einer Behörde vor, welche als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt den Namen FINMA tragen wird. Mit der Teilinkraftsetzung des Gesetzes auf den 1. Februar 2008 erlangte die FINMA eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann damit jene Vorkehren in Eigenregie treffen, die für den Aufbau der neuen Behörde zwingend erforderlich sind. Der definitive Start der neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde der Schweiz erfolgt mit der vollständigen Inkraftsetzung des FINMAG auf den 1. Januar 2009.

Der Verwaltungsrat FINMA verantwortet die strategischen Ziele der Behörde zuhanden des Bundesrates, entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt die der FINMA delegierten Verordnungen, beschliesst Rundschreiben, überwacht die Geschäftsleitung und sorgt für die interne Kontrolle. Zudem entscheidet er unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat über die Besetzung der Position der Direktorin oder des Direktors.

Laut Gesetz besteht der Verwaltungsrat FINMA aus sieben bis neun Mitgliedern. Die Eidgenössischen Räte haben explizit festgelegt, dass bei der Wahl der Mitglieder auf eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu achten ist. Nach Artikel 11 Absatz 2 FINMAG hat der Bundesrat zudem für eine angemessene Vertretung der verschiedenen Fachbereiche im Verwaltungsrat zu sorgen. Die Zusammensetzung des VR FINMA sollte daher die verschiedenen Fachbereiche (Banken, Versicherungen, kollektive Kapitalanlagen, Börsen, Selbstregulierungsorganisationen nach dem Geldwäschereigesetz etc.) abdecken. Schliesslich müssen im Verwaltungsrat Kenntnisse über die Prüfung der Beaufsichtigten vorhanden sowie die Wissenschaft vertreten sein.


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Delphine Jaccard, Pressesprecherin, Tel. 031 324 14 07



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