Koproduktionsabkommen im Bereich Film zwischen der Schweiz und der Französischen Gemeinschaft Belgiens

Cannes, 16.05.2008 - Im Rahmen des 61. Filmfestivals in Cannes unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Kultur BAK, Jean-Frédéric Jauslin, am Samstag ein neues Koproduktionsabkommen im Bereich Film mit der Französischen Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch die Ministerin für Kultur und Audiovisuelles, Fadila Laanan. Das auf kultureller und wirtschaftlicher Ebene wichtige Abkommen möchte Koproduktionen mit Belgien fördern und ausbauen. Es tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Am diesjährigen Festival in Cannes werden mit «Home» von Ursula Meier und «Le Sel de la Mer» von Annemarie Jacir gleich zwei schweizerisch-belgische Filme gezeigt: Gute Voraussetzungen, um ein neues Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und der Französischen Gemeinschaft Belgiens abzuschliessen. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind insofern interessant, als sie im Vergleich zu den europäischen Standards einen Vorzug enthalten, der bereits auch im Übereinkommen mit Frankreich ratifiziert wurde, nämlich ein finanzieller Mindestbeitrag von 10% bei einer Minderheitsbeteiligung und eine Mehrheitsbeteiligung von höchstens 90%. Die künstlerischen und technischen Beteiligungen werden ebenfalls proportional aufgeteilt.


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