Bundesrat liberalisiert Bodenabfertigung auf Schweizer Flughäfen

Bern, 30.01.2002 - Der Bundesrat liberalisiert die Regelung der Bodenabfertigungsdienste auf Schweizer Flughäfen. Dieser Schritt ist eine Folge des Abschlusses des bilateralen Abkommens über den Luftverkehr mit der Europäischen Gemeinschaft (EG).

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) genehmigt, um diese mit dem Recht der EG über die Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen in Einklang zu bringen. Diese Änderung, welche die Aufnahme der entsprechenden europäischen Richtlinie ins Schweizer Recht ermöglicht, ist eine Folge des mit der EG abgeschlossenen bilateralen Abkommens über den Luftverkehr. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten wie die vom Volk am 21. Mai 2000 angenommenen sieben bilateralen Verträge.Mit der europäischen Regelung wird auf den wichtigsten Schweizer Flughäfen der Markt für Anbieter von Bodenabfertigungsdiensten und für Fluggesellschaften, die solche Dienste selber betreiben wollen (Selbstabfertigung), weiter geöffnet. Die Praxis der Schweizer Flughäfen in diesem Bereich ist allerdings bereits heute liberal ausgestaltet, so dass die mit der Verordnung verfolgte Marktöffnung keine fundamentale Änderung bedeutet.


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