BAZL hat Fragen der Swiss zum Staatsvertrag beantwortet

Bern, 07.06.2002 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Fluggesellschaft Swiss eine Reihe von Fragen über die Folgen des Luftverkehr-Staatsvertrags mit Deutschland beantwortet. Mit den Antworten des BAZL verfügt Swiss nun über die Grundlage, um ihre Position zum Vertrag zu überprüfen.

Mit Schreiben vom 22. Mai 2002 bat Swiss das BAZL um die Beantwortung von zehn Fragen, die sich für die Fluggesellschaft aus dem Staatsvertrag mit Deutschland ergaben. Es ging Swiss, wie sie in dem Brief festhielt, darum, eine Stellungnahme zu ihren Bedenken gegenüber dem Vertrag zu erhalten. Gestützt darauf wolle sie ihre bisher ablehnende Haltung überprüfen.

Das BAZL hat die Antworten auf die Fragen inzwischen erarbeitet und sie der Swiss heute zukommen lassen. Die zehn Hauptfragen, teilweise ergänzt durch weitere Fragen, drehten sich mehrheitlich um die Auswirkungen der Wochenendregelung auf den Flugbetrieb von Swiss. Die Wochenendregelung sieht ein Flugverbot über süddeutschem Gebiet von 20.00 bis 09.00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und lokalen Feiertagen vor und tritt am 27. Oktober 2002 in Kraft.

Das BAZL vertritt unverändert die Ansicht, dass der Flughafen Zürich und Swiss den Betrieb auch mit dem Staatsvertrag weiterhin ohne Einschränkungen durchführen können. Der Vertrag ist flexibel ausgestaltet und enthält Ausnahmebestimmungen, so etwa die Möglichkeit, aus Sicherheitsgründen oder wegen schlechten Wetters Anflüge in der Sperrzeit weiterhin von Deutschland her durchführen zu können

Mit der vertieften Stellungnahme des BAZL liegen Swiss jetzt die gewünschten Informationen vor, um die eigene Haltung zum Staatsvertrag einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Der Nationalrat entscheidet in der laufenden Session über die Ratifikation des im vergangenen Oktober unterzeichneten Vertrags, der Ständerat behandelt das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession.


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