Abklärungen für permanente Luftraumüberwachung

Bern, 26.06.2002 - Der Bundesrat lässt abklären, ob die Überwachung des schweizerischen Luftraums neu geregelt werden soll. Das UVEK und das VBS wurden beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD bis Mitte 2003 entsprechende Abklärungen zu treffen. Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) empfiehlt, eine permanente Luftraumüberwachung mit einem so genannten Primärradar einzurichten.

Die Kontrolle und Führung des zivilen Flugverkehrs (Flugsicherung) und die Luftraumüberwachung während Friedenszeiten über der Schweiz werden vom Unternehmen Skyguide wahrgenommen. Skyguide verfügt über einen so genannten Sekundärradar, der auf einem Transpondersystem basiert: Die bestehende zivile Flugsicherung kann ein Flugzeug nur orten, wenn es über einen Transponder verfügt. Dieses System wird seit 1954 in der internationalen Zivilluftfahrt für die Flugsicherung verwendet.

Im Gegensatz dazu kann der so genannte Primärradar grundsätzlich sämtliche Flugobjekte orten und verfolgen. Er dient der Luftraumüberwachung, ist jedoch für die zivile Flugsicherung international nicht vorgeschrieben. Sowohl Skyguide als auch die Luftwaffe verfügen heute über Primärradaranlagen (Lägern, Flughäfen Kloten und Genf, Florako). Im Rahmen der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung werden bereits Teile des zivilen Flugsicherungssystems in das militärische integriert. Das BFU hatte nun empfohlen, eine gemeinsame militärische und zivile Radarluftanlage einzurichten. Damit würde laut BFU einerseits die Voraussetzungen für eine permanente Luftraumüberwachung mit Primärradar auf der zivilen Seite geschaffen und andererseits die Flugsicherung noch weiter verbessert.

Die Umsetzung dieser Empfehlungen setzt voraus, dass verschiedene organisatorische und finanzielle Fragen geklärt werden (z.B. Schnittstellen zwischen den Systemen, Entscheidungswege und Interventionsmittel bei Lufthoheitsverletzung, Investitions- und Betriebskosten). UVEK und VBS wurden nun beauftragt, unter Einbezug des EFD die entsprechenden Abklärungen an die Hand zu nehmen und dem Bundesrat bis Mitte 2003 Bericht zu erstatten.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1861.html