Das Recht auf ein faires Verfahren - Nein zur Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen»

Bern, 06.05.2008 - Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) sagt Nein zur Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen». Auch bei der Einbürgerung hat jede Person das Recht auf ein Verfahren, das weder willkürlich noch diskriminierend ist. In der Schweiz gibt es kein Recht auf Einbürgerung, ein Recht auf ein faires Verfahren aber schon. Dazu gehört zwingend eine Beschwerdemöglichkeit.

Die Initiative will, dass ein von der Gemeinde bestimmtes Organ endgültig über das Gemeindebürgerrecht entscheidet. Damit wären Urnenentscheide wieder möglich und die Überprüfung durch eine gerichtliche Instanz ausgeschlossen. Dies steht nach Ansicht der EKM im Gegensatz zu den in der Verfassung verankerten Grundrechten. Jede Person, die das Schweizer Bürgerrecht erlangen will, muss Gewähr haben, dass sie nicht schutzlos Diskriminierung und Willkür ausgesetzt ist. Ein an der Urne gefällter Entscheid, gegen den keine Beschwerdemöglichkeit besteht, erfüllt diese fundamentale Anforderung aber nicht.

Die EKM ist überzeugt, dass das bestehende dreistufige System urdemokratisch ist. Denn die Kriterien und Verfahrensregeln werden auf kantonaler und eidgenössischer Ebene in demokratischen Verfahren ausgehandelt. Die Mitglieder der Behörden, welche die Gesuche prüfen, sind demokratisch gewählt. Zudem berichten die meisten Gemeinden, die in den letzten Jahren von Urnenabstimmungen zu einem anderen Verfahren gewechselt haben, über positive Erfahrungen.

Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sollen die Gelegenheit zur Einbürgerung haben. Davon profitiert die Schweiz. So wächst die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer seit einigen Jahren nur noch aufgrund der Einbürgerungen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung betrug 2007 die Einbürgerungsquote 0.58 Prozent, gemessen an der ausländischen Bevölkerung 2.75 Prozent. Mehr als 40 Prozent der Eingebürgerten sind bereits in der Schweiz geboren. Rund 900'000 Ausländerinnen und Ausländer wohnen bereits seit mehr als 12 Jahren in der Schweiz, erfüllen also die minimale Wohnsitzfrist, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Wenn in einem Jahr 45'000 Personen eingebürgert werden, kann keinesfalls von «Masseneinbürgerung» gesprochen werden.

Die Chance, Schweizerin oder Schweizer zu werden, ist nicht überall gleich gross. Sie hängt nicht unwesentlich davon ab, wo jemand wohnt. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen tritt für eine Verbesserung der Chancengleichheit ein. Bei gleichen Voraussetzungen sollte auch der Einbürgerungsentscheid derselbe sein – in Arbon wie in Yverdon. Die Initiative, über die am 1. Juni abgestimmt wird, zielt aber in die andere Richtung, sie führt zu noch grösseren Unterschieden zwischen den 2700 Gemeinden.

Die EKM betont, dass in der Schweiz jede Person das Recht auf ein faires Verfahren hat. Deshalb empfiehlt sie ein klares Nein zur Einbürgerungsinitiative der SVP.


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