Bundesamt für Verkehr erteilt Baubewilligung für Genfer S-Bahn Cornavin – Eaux-Vives – Annemasse (CEVA)

Bern, 06.05.2008 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Baubewilligung für die künftige S-Bahnverbindung vom Genfer Hauptbahnhof zur französischen Grenze via den Rangierbahnhof La Praille und den Personenbahnhof Eaux-Vives erteilt. Gegen das Projekt gingen während des Auflageverfahrens rund 1700 Einsprachen ein, die alle abgewiesen wurden.

Mit einer Verfügung vom 5. Mai 2008 erteilte das BAV die Baubewilligung für die grenzüberschreitende S-Bahn Cornavin – Eaux-Vives – Annemasse (CEVA) auf schweizerischem Gebiet. Mit dem bewilligten Projekt kann die bisher fehlende Verbindung zwischen La Praille und dem Bahnhof Eaux-Vives geschaffen werden. Die notwendigen Anpassungen im Hauptbahnhof Cornavin waren vom BAV bereits am 20. Mai 2005 bewilligt worden. Bauherren sind der Kanton Genf und die SBB.

Das Projekt CEVA sieht vor, mit Kosten von 941 Millionen Franken (Preisbasis Oktober 2000) eine doppelspurige Bahnlinie von rund 14 Kilometern Länge zu realisieren. Auf schweizerischem Gebiet sollen fünf S-Bahnhöfe neu erstellt werden: Lancy – Pont-Rouge, Carouge-Bachet, Champel-Hôpital, Chêne-Bourg und Eaux-Vives.

Auf der rund 5 Kilometer langen Strecke zwischen Cornavin und La Praille soll die S-Bahn die bestehende Infrastruktur nutzen, die punktuell angepasst wird. Nach der Haltestelle Carouge-Bachet sind zahlreiche Kunstbauten (Brücken und Tunnels) notwendig. Die bestehende Strecke vom Bahnhof Eaux-Vives bis zur Grenze wird überdeckt. Insgesamt liegen 77 % der S-Bahn CEVA unter Boden, auf der Neubaustrecke sind es 98 %. 


Am 28. Juni 2002 hat der Grosse Rat des Kantons Genf den Kantonsanteil von 400.8 Millionen Franken an das Projekt CEVA bewilligt. Der Bundesanteil von 550 Millionen Franken stammt aus dem Infrastrukturfonds, der von der Bundesversammlung am 4. Oktober 2006 bewilligt wurde.

Die Plangenehmigungsverfügung des BAV schliesst das Bewilligungsverfahren ab, das von den Bauherren am 6. März 2006 eingeleitet wurde. Die Dauer des Verfahrens ist in den zahlreichen Einsprachen begründet. Die Mehrzahl der Gegner verlangte eine geänderte Linienführung über den Fuss des Genfer Hausbergs Salève. Die Verfügung des BAV kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das Projekt CEVA ist Kernstück des künftigen schweizerisch-französischen S-Bahn-Systems im Raum Genf. Sie bedient ein Gebiet von rund einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der neuen S-Bahn soll die wachsende Mobilität in der Wachstumsregion Genf auf der Schiene bewältigt werden. Die CEVA ist eines der 16 vom Parlament als dringlich bezeichneten Agglomerationsprojekte, deren Bau noch vor Ende Jahr in Angriff genommen werden soll.


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