Nicht berechtigte Prüfungsexperten bei Swiss

Bern, 15.08.2002 - Bei der Fluggesellschaft Swiss haben nicht berechtigte Experten Prüfungen von Piloten abgenommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Prüfungen für ungültig erklärt und Swiss angewiesen, die Experten ebenso wie die betroffenen Piloten per sofort nicht mehr einzusetzen.

Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht führt das BAZL in den Schweizer Luftverkehrsbetrieben regelmässige Kontrollen durch. Bei der Ausbildung von Piloten überprüft das BAZL die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen für Typenberechtigungen, um eine bestimmte Flugzeugart pilotieren zu dürfen. Bei einer solchen Kontrolle von Unterlagen der Fluggesellschaft Swiss stellte das BAZL Unregelmässigkeiten fest. Wie sich herausstellte, hatten zwischen Ende März und Mitte Juli 2002 Experten Prüfungen und Wiederholungskurse von Piloten für den Flugzeugtyp Embraer 145 abgenommen, die gemäss dem BAZL vorliegenden Informationen nicht dazu berechtigt waren. Diese Personen verfügen zwar über Berechtigungen als Instruktoren und Prüfungsexperten, jedoch nicht explizit für den Flugzeugtyp Embraer 145. Nach heutigem Kenntnisstand beläuft sich die Zahl dieser nicht berechtigten Experten auf drei.

Das Amt reagierte umgehend und verlangte von Swiss Auskunft darüber, aufgrund welcher Berechtigung die betreffenden Experten ihre Tätigkeit ausgeübt hatten. In der Antwort von Swiss kam zum Ausdruck, dass eine missverständliche Interpretation der in Europa angewandten Vorschriften (Joint Aviation Requirements, JAR) vorliegen dürfte. Absicht oder ein sicherheitsrelevantes Verhalten von Swiss beziehungsweise der Experten scheint nach heutigem Kenntnisstand nicht vorzuliegen. Da aber ein klarer Verstoss gegen Vorschriften des Luftrechts passiert ist, sah sich das BAZL gezwungen, die von den nicht autorisierten Experten abgenommenen Prüfungen für nichtig zu erklären. Davon betroffen sind auch Piloten, denen das BAZL aufgrund einer Meldung von Swiss, die Prüfung sei bestanden worden, fälschlicherweise bereits einen Ausweis augestellt hatte. Das Amt prüft im Weiteren die Eröffnung eines Straf- und Administrativerfahrens gegen die Verantwortlichen.

Die Ungültigkeitserklärung der Prüfungen hat zur Folge, dass 50 Swiss-Piloten über keine Flugberechtigung für den Embraer 145 verfügen. Jene 18 Piloten, die eine erstmalige Prüfungen absolvierten, dürfen per sofort nicht mehr auf diesem Flugzeugtyp eingesetzt werden. Dies gilt auch für weitere 18 Piloten, bei denen es um eine Erneuerung ihrer Typenberechtigung ging. Das «Flugverbot» bleibt bestehen, bis sie die Prüfung bei vom BAZL anerkannten Experten wiederholt haben. Den restlichen 14 Piloten, die ihre Typenberechtigung bei einem nicht autorisierten Experten erneuert und gestützt darauf einen Ausweis ausgestellt erhalten haben, setzt das BAZL eine Frist von zwei Monaten, um die Prüfung ebenfalls bei einem anerkannten Experten nachzuholen.

Eine Arbeitsgruppe des BAZL führt derzeit weitere Untersuchungen zum Expertenwesen bei Swiss durch. Dabei wird insbesondere zu klären sein, ob nebst der Embraer- noch weitere Flottenteile von Swiss betroffen sind. Swiss hat dem Amt uneingeschränkte Kooperation zugesagt. Das BAZL erarbeitet im Weiteren Massnahmen im administrativen Bereich, um das Meldesystem durch Swiss und die Kontrolle des Prüfungswesens generell zu verbessern.

Das BAZL kann als Aufsichtsbehörde nicht alle Prüfungen von Piloten selber abnehmen. Hierfür ist es auf externe Experten angewiesen, die in seinem Auftrag und mit den entsprechenden Rechten und Pflichten handeln. Das Amt nimmt seine Aufsichtstätigkeit in der Flugausbildung unter anderem durch periodische Qualitätskontrollen bei den Flugschulen wahr, die sich wie die gesamte Pilotenausbildung auch nach den Normen der Joint Aviation Authorities (JAA) richten. Überdies organisiert das BAZL Kurse für Fluglehrer sowie Experten, konzipiert die Theorieprüfungen und führt die Dossiers der rund 25'000 Piloten in der Schweiz.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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