Prov. Unfallbericht Nassenwil: Sicherheitsempfehlungen mehrheitlich umgesetzt

Bern, 23.08.2002 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die vom Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) im Entwurf des Unfallberichts Nassenwil erlassenen Sicherheitsempfehlungen mehrheitlich bereits umgesetzt.

Im Entwurf des Schlussberichts über den Unfall des Crossair-Fluges 498 vom 10. Januar 2000 bei Nassenwil hat das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) 11 Sicherheitsempfehlungen aufgelistet. Es sind dieselben Empfehlungen, welche das BFU bereits in einem Zwischenbericht rund ein halbes Jahr nach dem Unfall erlassen hatte. Gestützt darauf hat das BAZL bei Crossair Anpassungen angeordnet. Diese betrafen das Vorgehen beim Programmieren des Flight Management Systems (FMS) und die Bedienung des Autopiloten. So sind die Besatzungen angehalten worden, den Autopiloten immer dann zuzuschalten, wenn sie sich in Flugphasen mit hoher Arbeitsbelastung befinden, das heisst unter anderem auch während der Programmierung des FMS.

Bezüglich der BFU-Empfehlungen rund um die Validierung ausländischer Pilotenlizenzen hat das BAZL inzwischen seine Praxis aufgrund der Einführung der europäischen Normen, der Joint Aviation Requirements (JAR), geändert. Dadurch sind auch die Voraussetzungen für die Übernahme einer Lizenz aus nicht die JAR anwendenden Ländern strenger geworden. Gemäss den JAR werden beispielsweise keine Lizenzen mehr ausgestellt, ohne dass der betreffende Pilot sich vorher einer Untersuchung bei einem dafür berechtigten Fliegerarzt in der Schweiz unterzogen hat. Zudem hat das BAZL im Rahmen der JAR-Einführung auch die Anforderungen an Prüfungsexperten erhöht und führt für diese spezielle Ausbildungskurse durch.

Nicht realisierbar ist für das BAZL die Empfehlung des BFU, Prüfungen für die Erneuerung einer Typenberechtigung (Proficiency Check) ausschliesslich durch BAZL-eigene Experten vornehmen zu lassen. Das Amt wäre alleine von seiner personellen Dotation her gar nicht in der Lage dazu. Der Empfehlung wird aber insofern Rechnung getragen, als die Experten bei ihrer Tätigkeit als BAZL-Beauftragte handeln und deshalb dem Amt gegenüber in der Pflicht stehen, ihre Aufgabe vorschriftsgemäss durchzuführen. Die Prüfungsabnahme in grossen Fluggesellschaften durch interne Experten ist im Übrigen kein Schweizer Sonderfall. In den meisten der zu den Joint Aviation Authorities (JAA) zusammengeschlossenen 35 Staaten kommt dasselbe Prozedere zur Anwendung.

Mehrere Sicherheitsempfehlungen des BFU haben die Zusammenarbeit im Cockpit (Crew Ressource Management) und die Ausbildung der Piloten im psychologischen Bereich beziehungsweise die Vorbereitung auf ausserordentliche Situationen zum Inhalt. Im Rahmen von JAR hat für diese nicht direkt pilotischen Fähigkeiten eine gewisse Standardisierung stattgefunden. Das BAZL erachtet dennoch eine regelmässige Überprüfung des diesbezüglichen Systems innerhalb der Gesellschaft als angezeigt. In diesem Zusammenhang erinnert das BAZL daran, dass die Firma Crossair nicht mehr existiert und an ihre Stelle die Swiss getreten ist. Gerade weil sich Swiss während der Aufbauphase in einer schwierigen Situation befindet, hat das BAZL die Aufsicht über die Gesellschaft intensiviert. Dabei werden – sofern es die personellen Ressourcen zulassen – auch Fragen rund um Anstellungskriterien für Piloten, die Zusammensetzung der Besatzungen und die Schulung im Bereich Crew Ressource Management berücksichtigt.

Für systematische Kontrollen hingegen fehlt dem BAZL trotz einer Aufstockung des Personalkredites durch den Bundesrat und das UVEK im Frühling 2002 das erforderliche Personal. Die derzeit angewandte Philosophie der Aufsicht geht zudem nicht von Kontrollen jedes Arbeitsvorganges innerhalb einer Fluggesellschaft aus, sondern stellt die Überprüfung der Abläufe und die Qualität der Systeme in den Vordergrund. Ergänzend finden stichprobenweise Inspektionen statt. Die Eigenverantwortung der Unternehmen spielt in der Zivilluftfahrt generell – innerhalb der gesetzlichen Vorschriften und der technischen Normen – eine wichtige Rolle. Ohne sie könnte das System mit seiner auch gemessen an anderen Verkehrsträgern hoch entwickelten Sicherheitskultur gar nicht funktionieren.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1856.html