Die Nationalbibliothek, die Westschweizer Kantonsbibliotheken, das Réseau des bibliothèques de Suisse occidentale (RERO) und Presse Suisse engagieren sich für die Digitalisierung der Westschweizer Zeitungen

Genf, 02.05.2008 - Die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) und Presse Suisse – der Verband der Westschweizer Zeitungs- und Zeitschriftenverlage - präsentieren im Rahmen des Genfer Salon du Livre Rahmenempehlungen für die Digitalisierung der historischen und zeitgenössischen Bestände der Westschweizer Presse. Auch die Westschweizer Kantonsbibliotheken und das Réseau des bibliothèques de Suisse occidentale (RERO) sind an diesem Gemeinschaftsprojekt beteiligt.

Erstrangiges Kulturerbe
Dank den Zeitungsverlagen existiert seit rund 200 Jahren eine tägliche Chronik unseres Landes, seiner Kantone und seiner Bewohnerinnen und Bewohner, die ein Kulturerbe ersten Ranges darstellt. Dieses bewahren die Schweizer Archivbibliotheken, d.h. die Nationalbibliothek und die Kantonsbibliotheken, seit ihrer Gründung auf und machen es der Öffentlichkeit zugänglich – Forschenden, Studierenden, Journalisten und allen anderen Interessierten. Im Zeitalter des Internet wollen die Bibliotheken auch einen elektronischen Zugang zu den wichtigsten Tageszeitungen anbieten.

Geteilte Verantwortung für ein gemeinsames Projekt
Die heute zur Verfügung stehenden Digitalisierungsverfahren ermöglichen es Zeitungsverlagen und Bibliotheken, gemeinsam ein Programm zur Erhaltung, Vermittlung und Verbreitung dieses Kulturerbes an die Hand zu nehmen. Pate stand dabei ein erstes Projekt von „Le Temps", der Schweizerischen Nationalbibliothek und der Bibliothèque de Genève, in dessen Rahmen sämtliche Jahrgänge des Journal de Genève (1826 – 1998) digitalisiert wurden und online zugänglich gemacht werden.

Unter dem Namen „Un Patrimoine en ligne" haben die Partner einen Empfehlungskatalog verabschiedet, der die Grundlagen für eine enge Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Zeitungsverlagen schafft. Sie legen ihre je spezifischen Kompetenzen zusammen,

  • um diesen zentralen Bestand des Schweizer Kulturerbes zu erhalten,
  • um ihn öffentlich zugänglich zu machen, in erster Linie für Medienschaffende und Forschende, und damit die wissenschaftliche und journalistische Bearbeitung zu fördern,
  • um, im Hinblick auf eine weltweite elektronische Bibliothek, wesentliche Dokumente aus der Schweiz zur Verfügung zu stellen,
  • um eine exemplarische, pragmatische und effektive Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu verwirklichen, wobei deren je besondere Aufgaben respektiert werden sollen.

Vollständiges Panorama der Westschweizer Presse
Gegenstand der Partnerschaft sind in erster Linie die Tageszeitungen gemäss dem Inventar der RERO-Bibliotheken von 2006. Dazu kommen alle Zeitungen mit einer kleineren Erscheinungshäufigkeit, die in den Archivbibliotheken aufbewahrt werden (siehe Link).

Rahmen für Einzelprojekte
Die Rahmenvereinbarung „Un Patrimoine en ligne" ist eine Sammlung von Empfehlungen für den Abschluss von Einzelvereinbarungen zwischen Verlagen und Bibliotheken über konkrete Digitalisierungsprojekte. Dem Grundlagenpapier werden Muster für Verträge und für Offertanfragen folgen.

Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die einzelnen Digitalisierungsprojekte innerhalb eines kohärenten Rahmens durchgeführt werden. Gleichzeitig werden die spezifischen Bedingungen der Einzelprojekte respektiert. Diese können sich voneinander unterscheiden, je nach der Verankerung, der lokalen oder internationalen Ausstrahlung eines Titels, der Lage des öffentlichen und des kommerziellen Interesses. Die Rahmenvereinbarung definiert die gemeinsamen „Spielregeln" und hilft damit auch vermeiden, dass die gleichen Fragen immer wieder geklärt werden müssen.

Die verschiedenen Punkte der Vereinbarung

a) Digitalisierung
Es werden Normen und Standards für die Digitalisierung festgelegt, um die Entwicklung eines Zugangsportals zu erleichtern und den Bedürfnissen der Partner zu entsprechen.

b) Zugang und Abfrage
Für einen effektiven Zugang zu den Dokumenten müssen diese mit präzisen Metadaten versehen sein. Diese werden von den Bibliotheken definiert.

Der Zugang zu den digitalisierten Beständen soll sowohl über die Webseiten der Verlage wie auch jenen der Bibliotheken möglich sein. Mit Ausnahme der kurz- und mittelfristigen Nutzung, die sich die Verlage vorbehalten können, ist der Zugang im Prinzip kostenfrei.

c) Archivierung und Langzeiterhaltung
Aufgabe der Bibliotheken ist es, die Langzeiterhaltung der digitalen Sammlungen sicherzustellen. Die Verlage stellen ihnen dafür regelmässig ihrer Zeitungen in digitalisierter Form zur Verfügung.

d) Finanzierungsmodell
Der Businessplan wird von Fall zu Fall ausgearbeitet und ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem Beitrag jedes der Partner. Das Finanzierungsmodell jedes Einzelprojektes soll nicht nur einen einzelnen Aspekt regeln, sondern das ganze Vorhaben abdecken, von der Digitalisierung über die Einrichtung der Abfragemöglichkeiten bis zur Archivierung und Langzeiterhaltung.


Adresse für Rückfragen

Liliane Regamey, Mitglied der Geschäftsleitung der Schweizerischen Nationalbibliothek (079 542 73 61)
Valérie Boagno, Präsidentin Presse Suisse und Vizedirektorin Le Temps (079 623 59 29)
Daniel Hammer, Generalsekretär Presse Suisse (078 813 31 10)



Herausgeber

Schweizerische Nationalbibliothek
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