Koordinationsprozess SIL für den Flughafen Zürich: «BV2 optimiert» mit stärkstem Rückhalt

Bern, 27.08.2002 - Die Variante «BV2 optimiert» als Basis für die künftige umhüllende Lärmkurve des Flughafens Zürich hat den stärksten Rückhalt: Mit diesem Ergebnis ist der Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu Ende gegangen. Der Prozess hat formal keinen bindenden Charakter, sondern dient als Grundlage für die weiteren Schritte hin zu einem neuen Betriebsreglement. Als nächstes werden nun die Entwürfe für das SIL-Objektblatt und das Betriebsreglement erstellt.

Mit dem 5. Gespräch konnte heute der SIL-Koordinationsprozess unter der Leitung des Berner Ständerates Hans Lauri abgeschlossen werden. Beteiligt waren Vertreter von Bund, 14 Kantonen, der Flughäfen Zürich und Basel sowie von Skyguide und Swiss. Bei der Diskussion der Stellungnahmen zu den verbliebenen vier Varianten für die künftige umhüllende Lärmkurve des Flughafens Zürich zeigte sich, dass «BV2 optimiert» am meisten Rückhalt findet.

Von den Bundesstellen bevorzugen das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) «Orange optimiert» und «Oliv optimiert». Beide Ämter konnten sich aber unter gewissen Bedingungen hinter «BV2 optimiert» stellen. Während das ARE den Versuch unternommen haben will, Verbesserungen bei der Lärmbelastung zu erzielen, setzt das BUWAL tatsächliche Lärmverminderungen für eine Zustimmung voraus. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) konnte alle Varianten unterstützen, teilt jedoch bei «BV2 optimiert» die Haltung des ARE. Bezüglich des Nachtbetriebes wurde keine Einigung erzielt. Es kam aber klar zum Ausdruck, dass der Flughafen Zürich im Entwurf des Betriebsreglementes zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduktion wird ausweisen müssen. Bei der den Bau einer Parallelpiste 16/34 beinhaltenden Variante «Grün», die allenfalls als langfristige Option dienen könnte, votierte eine Mehrheit der Teilnehmer dafür, die grundsätzliche Machbarkeit weiter abzuklären. Ausdrücklich gegen eine Weiterbearbeitung von «Grün» sprachen sich die Kantone Aargau, Thurgau und Schaffhausen aus.

Kein Konsens finden liess sich bei der Anzahl der jährlichen Flugbewegungen. Die Spannweite der Ansichten reichte von 320'000 bis 420'000 Bewegungen. Auch bezüglich der Betriebszeiten verblieben Differenzen. Dem Anliegen nach einem generell möglichen Betrieb zwischen 06.00 bis 23.00 Uhr standen Forderungen verschiedener Kantone nach einer um eine beziehungsweise zwei Stunden ausgedehnten Nachtruhe gegenüber.

Das vorliegende Ergebnis des Koordinationsprozesses hat nicht den Charakter eines formellen Entscheides, sondern dient als Grundlage für die Bundesbehörden zur Erarbeitung des SIL-Objektblattes. Das Objektblatt legt die raumplanerischen Bedingungen für den Betrieb des Flughafens fest. Das BAZL wird das Objektblatt im 1. Quartal 2003 in ein öffentliches Mitwirkungsverfahren geben. Hernach entscheidet der Bundesrat über den Inhalt. Bleiben Differenzen, kommt es vorher noch zu einem Bereinigungsverfahren gemäss Raumplanungsgesetz.

Das genehmigte Objektblatt wiederum bildet eine Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes, dessen Entwurf der Flughafen Zürich bis Ende Jahr beim BAZL einreichen muss. Gegen dessen Genehmigungsentscheid, der im Anschluss an eine öffentliche Auflage im Herbst 2003 zu erwarten ist, stehen Rechtsmittel offen. Die Pflicht, ein neues Betriebsreglement zu erarbeiten, ergibt sich aus der Konzession, welche der Bund dem Flughafen Zürich im Mai 2001 für weitere 50 Jahre erteilt hat.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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