Swiss: Keine weiteren unberechtigten Prüfungsexperten

Bern, 24.10.2002 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat seine ausgedehnte Untersuchung des Expertenwesens bei Swiss beendet. Es kamen keine weiteren, vom Amt nicht autorisierten Experten zum Vorschein.

Bei einer Routinekontrolle von Unterlagen der Fluggesellschaft Swiss war das BAZL im Sommer auf Unregelmässigkeiten gestossen. Drei Experten hatten zwischen Ende März und Mitte Juli 2002 Prüfungen und Wiederholungskurse von Piloten für den Flugzeugtyp Embraer 145 abgenommen, ohne gemäss dem BAZL vorliegenden Informationen überhaupt dazu autorisiert zu sein. Die Personen verfügten zwar über Berechtigungen als Instruktoren und Prüfungsexperten, jedoch nicht explizit für den Flugzeugtyp Embraer 145. Auch wenn Swiss eine unterschiedliche Auslegung der in Europa angewandten Vorschriften (Joint Aviation Requirements, JAR) geltend machte und kein sicherheitsrelevantes Verhalten festzustellen war, lag ein klarer Verstoss gegen luftrechtliche Erlasse vor.

Das Amt musste folglich die von den vermeintlichen Experten abgenommenen Prüfungen für nichtig erklären und gesamthaft 50 Piloten die Flugberechtigung für den Embraer 145 aberkennen. Diejenigen Piloten, welche erstmals eine Prüfung auf dem Embraer 145 absolviert hatten, durfte Swiss per sofort nicht mehr einsetzen. Die anderen Piloten, bei denen es um eine Erneuerung der Typenberechtigung gegangen war, erhielten eine Frist von zwei Monaten, um die Prüfung bei einem vom BAZL anerkannten Experten nachzuholen. Bis heute haben 42 der 50 betroffenen Piloten die Prüfung wiederholt und bestanden.

Um Gewissheit über die Situation im Expertenwesen von Swiss zu erhalten, führte das BAZL eine Untersuchung bei sämtlichen Flottenteilen durch. Dabei mussten keine weiteren nicht berechtigten Experten festgestellt werden. Gegen die drei vermeintlichen Experten hat das Amt ein Strafverfahren eröffnet. Im Sinne einer vorläufigen Massnahme hat das BAZL zudem entschieden, sämtliche eingehenden Prüfungsdossiers einzeln zu prüfen und sich nicht mehr nur auf Stichproben zu beschränken. Unabhängig davon ist derzeit eine Neuregelung der Expertenausbildung im Gang, die unter anderem eine längere Einführungsphase beinhaltet, während der ein angehender Experte seine Funktion unter Aufsicht ausübt.

Das BAZL kann als Aufsichtsbehörde nicht alle Prüfungen von Piloten selber abnehmen. Hierfür ist es auf externe Experten angewiesen, die in seinem Auftrag und mit den entsprechenden Rechten und Pflichten handeln. Das Amt nimmt seine Aufsichtstätigkeit in der Flugausbildung unter anderem durch periodische Qualitätskontrollen bei den Flugschulen wahr, die sich wie die gesamte Pilotenausbildung auch nach den Normen der Joint Aviation Authorities (JAA) richten.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1852.html