UVEK lässt Ecolight-Flugzeuge zu

Bern, 05.11.2002 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat entschieden, so genannte Ecolight-Flugzeuge in der Schweiz zuzulassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird nach der Erarbeitung der Rahmenbedingungen in rund einem Jahr grünes Licht für den Einsatz der ersten Ecolight geben können. Die neue Kategorie soll einen Teil der herkömmlichen, umweltbelastenderen Kleinflugzeuge ersetzen. Die nicht zu den Ecolight gehörenden Ultraleicht-Flugzeuge bleiben in der Schweiz weiterhin verboten.

Bei den Ecolight-Flugzeugen handelt es sich um eine für die Schweiz neue Kategorie von modernen, leistungsfähigen ein- oder zweiplätzigen Flugzeugen. Aufgrund der extrem leichten Bauweise und des Antriebes durch Motoren mit niedrigem Treibstoffverbrauch und geringen Emissionen bilden sie eine besonders ökologische und ökonomische Alternative zu den herkömmlichen Kleinflugzeugen. Für diese im Ausland seit längerem vor allem zu Freizeit- und Ausbildungszwecken eingesetzten Leichtflugzeuge bestehen in der Schweiz noch keine Lufttüchtigkeitsanforderungen, weshalb die Zulassung beziehungsweise der Betrieb von Ecolight-Flugzeugen bisher nicht gestattet war.

Vor seinem Grundsatzentscheid liess das UVEK verschiedene umfangreiche Abklärungen durchführen um sicherzustellen, dass die Einführung von Ecolight-Flugzeugen auch tatsächlich den verlangten Vorteil für die Umwelt bewirken wird. Gemäss einer Studie besteht ein nicht geringes Potenzial für den Ersatz herkömmlicher Leichtflugzeuge. Zudem erarbeitete das BAZL in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) flankierende Massnahmen, die unerwünschten Mehrverkehr weit gehend verhindern sollen. Unter Einbezug der Aerosuisse (Dachverband der schweizerischen Luftfahrt) wurden im Weiteren die Substitution fördernde Vorschläge ausgearbeitet.

Das BAZL geht davon aus, dass die erforderlichen Zulassungs- und Einführungsarbeiten mindestens ein Jahr beanspruchen werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Aero-Club der Schweiz (AeCS) vorgesehen. Um die zusätzlichen Arbeiten überhaupt durchführen zu können, hat das BAZL vom UVEK für ein Jahr eine 75-Prozent-Stelle zugesprochen erhalten.

Der Flugbetrieb mit Ecolight wird den gleichen Vorschriften und Regeln unterstellt sein wie sie für die übrigen Luftfahrzeuge auch gelten. So werden Starts und Landungen nur von bestehenden Flugplätzen aus erfolgen dürfen. Als Voraussetzung zum Pilotieren dieser Flugzeuge wird mindestens ein Privatpilotenausweis verlangt werden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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